Besitzer wollen Hund zurück und wollen vor Gericht, geht das?

32 Antworten

Die Tränen eines Kindes sind schwer zu ertragen, eine Bindung zu trennen ist sehr schmerzhaft. Doch - was ist mit dem Hund ? Die Leute haben eine Entscheidung getroffen, sie hatten keine Zeit für dieses Familienmitgllied. Sollen Sie jetzt Zeit haben, weil das Kind weint ? Ich glaube kaum. Das Kind wird sich wieder beruhigen oder die Leute werden sich erneut einen Welpen anschaffen, für den sie dann wieder keine Zeit haben. Wer einen Hund aus Not abgibt, hat meiner Meinung nach das Recht, um Rückgabe zu bitten, wenn die Situation sich plötzlich geändert hat. Aber wenn man freiwillig ein Familienmitglied abgibt, weil man keine Zeit mehr hat, ist das ein unverantwortliches Trauerspiel. Man checkt so was, bevor man sich ein Lebewesen anschafft. Unter diesen Umständen würde ich den Hund nicht zurück geben, udn vor Gericht werden die Leute keine Chance haben.

Das ist natürlich eine schwere Situation.

Was Kinder spüren kann man nicht planen. Auch wenn sie vorher mit dem Kind reden und alles ok ist, kann es dann sobald es soweit ist doch Probleme geben. Wobei man das hätte einplanen müssen als Eltern.

Warum haben sie den Hund denn abgegeben? Nicht dass man ihn zurück gibt und sie ihn dann in ein paar Wochen doch nicht mehr wollen.

An sich wäre ich nämlich dafür, ihn netterweise doch zurück zu geben, wenn ,an das Geld (und evtl. Fahrtkosten) zurück bekommt. Aber eben nur, wenn es dem Hund dann auch gut geht.

Das Gericht wird den ehemaligen Besitzern nichts bringen, wenn ihr den Hund mit Vertrag gekauft habt. Das kannst du denen auch so sagen. Wenn, dann würdest du ihn aus reiner Nettigkeit zurück geben (aber dann unbedingt einen Rückkaufvertrag aufsetzen).

dasadi  20.12.2016, 10:41

Ich liebe Kinder - aber ich liebe auch Hunde. Menschen, die sich eine Welpen anschaffen und dann keine Zeit für ihn haben, haben auch bei der größten Tränenflut des Kindes kein Recht auf dieses Lebewesen. Die haben ihm mit der Abschiebung  schon genug angetan.

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Klopfklopfklopf  20.12.2016, 11:11
@dasadi

ok, in so einem Fall würde ich ihn auch nicht zurück geben.

Natürlich ist es schwer für das Kind, aber die Zeit hätte man, gerade bei einem Welpen, einplanen müssen.

Da besteht die Gefahr, dass es in ein paar Wochen wieder keine Zeit gibt...

Besonders bei einem Welpen sollte es kein Hin und Her geben..

So schwer es vielleicht aktuell ist, das Kind wird früher oder später lernen müssen, dass Entscheidungen Konsequenzen haben.

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Das können sie nicht. Es ist lediglich eine Bitte, die ich auch berücksichtigen würde.
Natürlich ist es eine herbe Enttäuschung, aber so ans Herz gewachsen wie der Kleinen kann er ihnen gar nicht sein in der kurzen Zeit.
Überlegen sie nur wie sie sich fühlen würden, wenn ihnen etwas geliebtes einfach entrissen würde.

Turbomann  20.12.2016, 19:47

@ Alias21

Quatsch, das einzigste was hier passiert ist, dass die Vorbesitzer dem Welpen sein jetziges Heim selber entrissen haben und den Hund verkauft haben.  Der hätte in einer neuen Wohnung auch noch einen Platz gefunden und sich sehr schnell eingelegt.

Nur weil man umzieht? Tolle Tierliebe echt, wenn ich meinen Hund nicht mitnehme wenn ich umziehe.

Für mich würde es nur eine Wohnung geben, wo mein Vierbeiner mit kann oder gar nicht.

Wer hat denn jetzt dem Hund seine Heimat entrissen?

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Mit einem rechtsgültigen Kauf mit Vertrag kann kein Gericht der Welt etwas machen. Der Hund gehört rechtsmäßig nun euch.

Aber: auf der anderen Seit tut mir das Kind leid. Und der Hund, der nun das Streitobjekt ist, und das sicher auch zu spüren bekommt. 

Ich würde mich mit den Leuten nochmal zusammen setzen, und abklären, was mit dem Hund denn passieren würde, würdet ihr anbieten, ihn zurück zu geben. Es hatte ja einen Grund, dass die Leute den Hund abgegeben haben. Kennst du den? Meist ist es eine plötzlich entwickelte Allergie, oder der Vermieter erlaubt keinen Hund, oder die Leute ziehen um, wo man den Hund nicht halten kann... .  Dann wäre abzusehen, dass der Hund vielleicht noch ein paar Wochen bei den Leuten ist, und dann wieder weg müsste. Das würde keinen Sinn machen. In so einem Fall würde ich nicht auf eine Rückgabe eingehen. Können die Leute einen Grund nennen, der es ihnen erlaubt, den Hund tatsächlich weiterhin zuverlässig zu behalten, dann würde ich auf die Rückgabe eingehen. Mit schriftlichem Rückgabevertrag, Geld auf Heller und Pfennig zurück und eine Schadensersatzgebühr für die Fahrerei, die ihr umsonst hattet. Sollte die Familie da nicht darauf eingehen, würde ich von der Rückgabe absehen.

Wenn ihr alles gütlich regeln sollen könntet, dann gibt es in den deutschen Tierheimen so viele Hunde, die ein gutes Zuhause suchen, da ist bestimmt auch einer dabei, der zu euch passt. Schau unter tierheimlinks.de, es muss ja nicht zwingend das Tierheim um die Ecke sein. Manchmal ist der Traumhund etwas weiter weg. Das kann man ja ein-, zweimal fahren, bis geklärt ist, dass man den Hund bekommt.

Alles Gute, vor allem für den Hund!

oceanholic  20.12.2016, 10:14

Die Vorbesitzer hatten keine Zeit für den Welpen... wenn sie den Hund zurückwollen wird dies nicht anders sein. Würde den Welpen nicht mehr zurück geben. Dem Hund zuliebe!

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polarbaer64  20.12.2016, 10:22
@oceanholic

Wenn das so ist, dann würde ich auch auf die Rückgabe verzichten. Zumal es sich wohl noch um einen Welpen handelt, der durch so ein Herumgezerre geprägt wird. Ich nehme an, das Kind ist noch jünger? Das wird nicht recht verstehen, was da los ist. Für das Kind ist der Hund, wie ein Lieblingsspielzeug. Wenn man das weg nimmt, heult das Kind auch. In der Regel kann ein Kind so einen Verlust in kürzester Zeit verschmerzen.

Da sieht man mal wieder, wie oft Leute überhaupt nicht nachdenken, bevor sie sich ein Tier anschaffen. Woher haben sie den Hund denn überhaupt, wenn sie so unzuverlässig in der Haltung sind? Züchter sollten doch da wohl eine Auge drauf haben, Tierheime auch. Vom Tierheim ist er sicher nicht, denn dann müssten sie ihn dorthin zurück geben. Ich tippe mal auf Welpen-Mafia :o( ... . Traurig genug.

Ich hoffe, die Leute lassen euch dann aber auch in Ruhe, sonst würde ich mal bei der Polizei vorsprechen, und Anzeige wegen Belästigung anregen... . Ich hoffe, es geht gut aus. Viel Glück!

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Wenn ihr einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht habt - dann kann nicht eine Partei einseitig von diesem zurücktreten. Das sieht das BGB gar nicht vor.

Da braucht ihr euch gar keine Sorgen zu machen.

Und zum Gericht kann man so einfach gar nicht gehen. Da braucht man erst einmal einen Anwalt und der müsste dann ggfs. Klage einreichen. Aber das kostet erstens schon mal eine Menge Geld und zweitens wird auch der Anwalt wissen, dass ein Kaufvertrag nun einmal rechtsgültig ist - selbst ein mündlicher. Bei diesem ist nur die Beweispflicht ein wenig schwieriger.