ab wann gehört der Hund mir?
Hallo Leute! Mein Bruder hat da ein Problem und zwar hat er vor ein paar Wochen einen Hund Geschenk bekommen, nun wollen Die alten Besitzer ihn zurück holen, was mein Bruder natürlich nicht will. Ab wann ist es sein Hund und Die alten Besitzer können ihn nicht mehr als ihren bezeichnen? Muss der Hund dafür gechipt werden? Vielen dank schon mal im voraus!
7 Antworten
Geschenkt ist geschenkt und wieder holen ist gestohlen. Gut wäre es natürlich wenn er irgendeinen Beweis hätte.
Ab wirksamnwerden der schenkung. Bedeutet die leute haben gesagt hier nimm diesen hund als Geschenk und dein Bruder hat angenommen (sofern er voll geschäftsfähig ist, sonst erst mit nachgeholter Zustimmung der Eltern).
Jeder Hund sollte gechippt sein, in niedersachsen muss er geschippt sein
Hallo,
das ist leider immer das große Problem mit "Geschenken" oder einer Hundeübergabe ohne schriftlichen Vertrag. Natürlich sind auch Verträge "per Handschlag" immer gültig, auch ein Geschenk geht sofort in "Eigentum" über - aber bei Streitigkeiten muss man das leider auch beweisen können.
Inwieweit ein auf den Namen deines Bruders ausgestellte EU-Pass (Impfpass), eine steuerliche Anmeldung oder eine Meldung bei Tasso einen Eigentumsanspruch belegen, kann dir wohl nur ein Anwalt sagen.
Denn wenn man z.B. einen Hund für eine Zeit in Pflege nimmt - könnte man den auch steuerlich anmelden oder sich einen Impfausweis ausstellen lassen. Und war der Hund bei Tasso noch gar nicht gemeldet, könnte man auch da den Hund problemlos anmelden - aber trotzdem hätte man ja kein Eigentumsrecht.
Mir ist immer wieder nicht so ganz verständlich, warum man so etwas nicht schriftlich niederlegt - das ist doch keine große Sache und bewahrt einen im Fall der Fälle vor Problemen.
Und so eine Angelegenheit scheint ja häufiger vorzukommen - ähnliche Fragen habe ich in der letzten Zeit hier öfter gelesen.
Ich drücke mal feste die Daumen
Daniela
ja, das denke ich eben auch - aber vielleicht hat ein Anwalt ja noch bessere Ideen
Ab dem Moment vo ein Kaufvertrag oder Schenkvertrag besteht ist es der Hund deines Brudes. Wenn dein Bruder einen Kaufvertrag unterschrieben hat muss er aber mindestens 18. Jahre alt sein oder die Eltern muessen mitunterschrieben haben, ansonsten ist der Vertrag ev. nicht gueltig.
warum macht man da keinen vertrag?
ist dein bruder volljaehrig? habt ihr den hund bei euch auf der gemeinde (hundesteuer)angemeldet? habt ihr tierarztrechnungen/impfausweis etc.. ? ist der hund gechippt un bei tasso angemeldet?
das sagt nichts aus, weil da auch keiner pr+üft werr eigentümerr ist