Geld für Ferienwohnung

50 Franken pro Tag 50%
60 Franken pro Tag 25%
-20 Franken pro Tag 25%
20 Franken pro Tag 0%
30 Franken pro Tag 0%
40 Franken pro Tag 0%
70 Franken pro Tag 0%
80 Franken pro Tag 0%
90+ Franken pro Tag 0%

4 Stimmen

5 Antworten

-20 Franken pro Tag

Wenn vorher kein Preis abgesprochen wurde: Gar nichts. Man kommt nicht hinterher mit sowas.

Wenn ich jemanden in meine eigene Ferienwohnung einlade würde ich vorher besprechen, welche Fixkosten anfallen und diese z.B. durch den Einkauf von Lebensmitteln oder 1-2 mal zum Essen einladen indirekt begleichen lassen.

Wenn es keine Freundin sondern z.B. eine Arbeitskollegin ist und ihr nicht viel zusammen hängt kann man auch ein Tagesfixum ausmachen, z.B. die hälfte des regulären Preises.


baerenhausen  05.08.2025, 13:17

Die Fragestellerin möchte wissen, wieviel sie von ihrere Freundin pro Tag verlangen kann.

Ich war jetzt 8 Tage mit einer Kollegin hier und wir wollen einen Betrag herausfinden, der zum Bezahlen fair ist.

Exakt gar nichts, wenn das nicht vor Reiseantritt eindeutig angesprochen und geklärt wurde. Es ist ja davon auszugehen, dass die laufenden Kosten während des Auenthalts einvernehmlich geteilt wurden; der Rest hätte im Rahmen der Planung des Aufenthalts vereinbart werden müssen.

Ansonsten orientiert man sich einfach an entsprechenden AirBnB Angeboten in der Umgebung. - dann hat man auch handfeste Daten zum Vergleichen.

Grundsätzlich hätte ich das vor den Ferien geklärt.
Du und deine Eltern können ja selbst einschätzen, wie teuer die Wohnung war und welche Nebenkosten noch dazukommen.
Wie seid ihr von der Schweiz nach Südfrankreich gefahren und wer hat die Autokosten und Autobahngebühren bezahlt. Oder seid ihr mit der Bahn gereist? Wie habt ihr das mit dem Essen geregelt?

Wenn ihr die aufgezählten Kosten 50/50 geteilt und jeder sein Essen im Restaurant selbst bezahlt hat, würde ich 30.- verlangen. Aber nur dann.
Falls sie gefahren ist oder im Restaurant jeweils die Rechnung übernommen hat, ChF 100.- für die ganze Zeit. Ihr werded dort ja auch Nebenkosten haben.
Immerhin habt ihr euch als Kolleginnen nicht einfach ein Zimmer -wie im Hotel- mit angrenzendem Bad geteilt. Sie hatte ganz schön viel Privatsphäre und musste nur ihre persönlichen Kleider und Sachen mit in die Ferien nehmen. Vermutlich auch keine Bett- und Frotteewäsche.

Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass ihr keine Jugendlichen mehr seid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn Euch die Wohnung GEHÖRT und Du mit der Freundin dort warst, würde ich höchstens was für die Verbrauchskosten wie Strom, Wasser u.ä. verlangen. Ich hätte wahrscheinlich die Regelung getroffen, dass sie Essen einkauft für die Woche oder so anstatt Ihr für die eigene Wohnung Geld zu berechnen.

Also mehr als 20 Franken sicher nicht.

60 Franken pro Tag

Also bei Fremden würde ich sagen 60 pro Nacht. So hatte ich es auch erst verstanden deshalb meine Antwortauswahl

ABER wenn die Wohnung euch gehört und IHR dort im Urlaub wart, wieso wollt ihr dann Geld verlangen?
Von der Kollegin die mit dir in deiner Wohnung war? Habt ihr das vorher ausgemacht das sie was dafür zahlen soll? Sonst würde ich das sehr fragwürdig finden.

Habt ihr da nebenher Urlaub gemacht? Klingt bisschen so als ob ihr nur in der selben Wohnung wart aber sonst Jeder allein für sich Urlaub gemacht hat.
Wenn nicht teilt euch die Kosten fürs Essen.

Wenn Jeder für sich da Urlaub gemacht hat würde ich das seltsam finden aber dann rechne grob aus was die Kosten für Strom und Wasser pro Tag wären und verlang das.