2 Antworten

Trotz solcher ausagen

Weil es nur vernünftig ist.

Jeder lügt sich selbst an wenn er behauptet das ein Pass, ein Stück Papier entscheidet ob du deutsch bist

Regt dieser You Tube Heini sich eigentlich ( wo ihm doch das Grundgesetz angeblich ach so wichtig ist...) auch genau so laut über das permanente Ignorieren des Artikels 16 A durch die Bundesregierung auf, oder bloß dort, wo es ihm in sein linkes Weltbild passt...?

Dass deutsche Staatsbürgerschaften inzwischen wie Kamellen auch an reichlich Gestalten verteilt werden, die unsere FDGO verachten, unseren freiheitlich-westlichen Lebensstil hassen und die ihr primitives-Menschen verachtendes Mittelalter-Weltbild dem unseren vorziehen ist im übrigen eine gefährliche Tatsache, die selbstverständlich thematisiert werden muss und -darf, egal ob dann irgendwelche linken You Tube Gelehrten was von Artikel 1 plärren, den sie sowieso immer herauszerren, wenn ihnen irgendwas nicht in ihr albernes kleines Weltbild passt.


Schulzefa 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 10:15

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen. Da steht nix von das Leuten einfach so deutschen Pass schenkt Laber bitte deine blau braune propaganda wo anders