Du wirst aufgefordert ein Organspendeausweis auszufüllen. Was kreuzt du an?

Ja, nach ärztlicher Todfeststellung darf entnommen werden. 46%
Nein, ich widerspreche die Entnahme von Organen und Gewebe. 40%
(!) Ich weigere mich anzukreuzen (!) 6%
Ja, aber nur für folgende Organe/Gewebe: (...) 3%
Ja, außer folgende Organe/Gewebe: (...) 3%
Über Ja oder Nein soll folgende Person entscheiden: (...) 3%

35 Stimmen

13 Antworten

Ja, nach ärztlicher Todfeststellung darf entnommen werden.

Mein Körper ist doch eh tot und meine Seele frei, warum sollte ich dann nicht noch mit meinem Tod etwas Gutes bewegen und ein oder mehrere Menschenleben retten? Wenn es möglich wäre, würde ich aber bestimmen, dass die Organe an Kinder gehen und nicht an die, die am meisten bezahlen, sondern an die, die es am meisten brauchen.


Ja, nach ärztlicher Todfeststellung darf entnommen werden.

Wenn ich tot bin brauche ich nichts mehr, aber andere können damit ein lebenswertes Leben führen.

Ich hattte jahrzehntelang einen Organspenderausweis, aber jetzt darf ich nicht mehr spenden und tauge nur noch als Sezierkadaver zum Lernen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein, ich widerspreche die Entnahme von Organen und Gewebe.

Ich möchte das einfach nicht

Ja, nach ärztlicher Todfeststellung darf entnommen werden.

Wenn man gewisse Organe oder sonstiges gebrauchen kann, dann wäre ich bereit es zu geben wenn ich es nicht mehr benötige.

Ja, nach ärztlicher Todfeststellung darf entnommen werden.

Ich habe schon seit vielen Jahren einen Organspendeausweis und meine Angehörigen sind informiert.