Darf man auf der Straße Links sich als Person fortbewegen

JA 86%
NEIN 14%

7 Stimmen

3 Antworten

JA

§ 25 Absatz 1 StVO:

Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.
Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
JA

Sofern es kein Verbot für Fußgänger dort gibt sicherlich.

JA

Grundsätzlich ja solange es keine Kraftfahrstrasse oder Autobahn ist