Bezüglich Wahlplakate:
Sollte es ein Gesetz geben, dass sie spätestens 72 Stunden nach Schließung der Wahllokale aus dem Stadt-/Landschaftsbild verschwunden zu sein haben? Bei Strafe des Plakatierverbots für die jeweiligen Partei bei der nächsten gleichrangigen Wahl?
30 Stimmen
8 Antworten
Schlauberger, es gibt bereits Fristen bis zu denen Wahlplakate abgehängt werden müssen.
Wie lang das ist wird von der Kommune festgelegt. Liegt meist zwischen einer und 2 Wochen
So eine Regelung gibt es bereits. Die Frist ist nur nicht einheitlich in Deutschland geregelt. Je nach Gemeinde haben die Parteien zwischen 2 und 4 Wochen Zeit, die Wahlplakate wieder zu entfernen. Es gibt auch Ordnungsstrafen dafür, die ebenfalls nicht einheitlich sind.
Manche Parteien sind nicht so schnell und vor allem Kleinparteien wären benachteiligt, weil sie kein so großes Aufgebot haben, um die Dinger abzuhängen.
Aber sowas kann jede Kommune selbst entscheiden, also kann man natürlich eine Bürgerinitiative starten und es durchsetzen bzw ändern.
Die Plakate werden oft nicht von den Parteien selbst aufgehängt, geklebt oder angebracht, sondern von beauftragten Firmen - die Parteien haben also nur begrenzt Einfluss darauf wann die Plakate wieder entfernt werden.
Dann sollen Sie den Firmen auf die Füße treten ... Faulheit von Subunternehmern sollte nicht noch unterstützt werden.
Vielleicht nicht 3 Tage, sondern 5-6 Tage nach der Wahl?! 😊 Das legt die jeweilige Stadt oder Ortschaft fest.
Zu lang. Drei Tage sollten mehr als ausreichen. Die reichen schließlich auch zum Aufhängen der Plakate ...