Zerstörte oder bekritzelte Wahlplakate, ist das noch ok?
Wenn ich zur Arbeit fahre, fallen mir hier in der Stadt vertärkt bekritzelte oder mit Farbe besprühte Plakate auf.
Meist nur Bekritzelt, teilweise zerrissen oder sogar ganz weg: Viele Wahlplakate erleben den Wahltag oft nicht mehr unbeschadet. Kann man für das Beschmieren oder Abhängen von Plakaten bestraft werden?
Denn ich denke, daß Wahlplakate eigendlich ja Eigentum der jeweiligen Partei sind. Und deshalb ist es nicht erlaubt, diese in irgendeiner Weise zu verändern.
Sollte man aber Verständnis haben, wenn einige wenige "Friedrich Merz" als Ausländerhasser beschriften oder sogar ein gewisses "Nazi" Zeichen auf das Plakat sprühen.
Die ihren Ärger so Luft machen, da sie für sich sonst keine "Alternative" zum Druckabbau sehen?
6 Antworten
Ist halt einfach eine Straftat völlig egal was der eigentliche Antrieb ist für die "Zerstörungswut".
Die Plakate gerhören den jeweiligen Parteien, daher ist das Beschmieren Sachbeschädigung, Plakate abnehmen und "verschwinden lassen" ist Diebstahl. Man hat die Finger davon zu lassen, auch wenn es einem schwerfällt.
Also bis zu einem gewissen Grad (mal die Fratze eines Politikers mit dem Edding verschönern oder ähnliches) ist das ganze jetzt nicht wirklich schlimm. Das kann man noch als Kultur und Meinungsäußerung abtun.
Aber wenn zum Beispiel von einer Partei (egal welche) systematisch die Wahlplakate entfernt werden, finde ich das nicht nur niveaulos und unfair, sondern ich denke das sollte auch strafbar sein.
Man kann für das Zerstören bestraft werden und möglicherweise auch von dieser Wahl ausgeschlossen werden. Es ist einfach Sachbeschädigung.
Nein, außerdem kann es teuer werden wenn man erwischt wird.
Meinungsäußerung mag es zwar wohlwollend betrachtet sein, in erster Linie ist es jedoch Sachbeschädigung und kann entsprechend geahndet werden, wenn man erwischt wird.