Befürwortet Ihr die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens?

Nein 67%
Ja 33%
Weiß nicht 0%

36 Stimmen

6 Antworten

Nein

Wir haben in Deutschland Meinungsfreiheit. Daher kann es nicht sein das eine Partei die am rechten oder linken Rand steht steht verboten wird nur weil die Altparteien und die der Mitte keine von der Norm abweichenden Meinungen akzeptieren.

Nein

De jure existiert, noch, die Meinungsfreiheit. In einer Demokratie ist es nun mal so, dass man auch das unliebsame respektieren muss.

Es gab schonmal Parteiverbote in Deutschland. Kam nicht so gut an.

Nein

Ich sehe da mehr Risiken als potenzielle Vorteile, ganz egal, wie ein solches Verfahren ausginge.

  1. Was passiert, wenn der Antrag Erfolg hat? Werden die AfD-Wähler alle sagen: "Och, Mist... Na gut, dann wähle ich wieder CDU oder SPD. Kann man nix machen :(" - wohl eher nicht. Es wird eher nach kurzer Zeit eine neue "AfD-light" gegründet, die ihre Absichten und Ideologie noch besser hinter undurchsichtigen Floskeln tarnt und mit der Zeit auch für bürgerliche Wähler salonfähig werden könnte, wie die FPÖ in Österreich. Der extremistische Teil der ex-AfD'ler könnte sogar in den Untergrund gehen und beschließen, den Staat fortan mit offener Gewalt zu bekämpfen. Diese Gruppen könnte man dann nur schwer überwachen.
  2. Was passiert, wenn der Antrag scheitert? Hier braucht man nicht lange philosophieren: es wäre eine gigantische Blamage für diejenigen, die hinter dem Verbotsantrag gestanden haben. Für die AfD wäre es die beste Wahlwerbung, die sie sich wünschen könnte: zum einen hätte sie die gerichtliche Bestätigung, dass sie eine legale Partei ist, oder zumindest, dass ein Verbot nicht gerechtfertigt ist. Zum anderen kann man sich dann noch glaubwürdiger als Opfer einer bösartigen Intrige der etablierten Parteien inszenieren.

Mit einem solchen Verbotsverfahren kann man sich sehr schnell selbst ein Bein stellen und die AfD im allerschlimmsten Fall sogar noch stärken.

Ja

Das Problem bei der AfD ist doch, dass die zumindest in Teilen gesichert rechtsextrem und demokratie- und verfassungsfeindlich ist, und das leider auch an ihrer Spitze. Wenn diese Leute aus den eigenen Reihen abgesägt würden, würde niemand über ein Verbotsverfahren sprechen.

Das hat auch nichts mit Demokratiefeindlichkeit oder Einschränkung der Meinungsfreihet zu tun. Volksverhetzung ist eine Straftat, die man eben nicht mit "das wird man doch noch sagen dürfen" abtun kann.

Parteiverbotsverfahren sind in unserer Gesetzgebung genau geregelt, gerade weil man aus den Fehlern, die zum Aufstieg der NSDAP geführt haben, gelernt hat. Wenn das Verfahren durchgeht (was ich persönlich hoffe, aber ich hab so meine Befürchtungen), dann nicht ohne Grund. Andernfalls hätte Kanzler Kohl wahrscheinlich in den 90ern schon die Grünen "entsorgt".


ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 08:20

Das stimmt aus meiner Sicht nicht.

“Rechtsextrem“ ist die AfD in Teilen schon. Nicht jedoch „demokratie- und verfassungsfeindlich“. Daher würde ein Verbotsverfahren Unter den gegenwärtigen Bedingungen auch nicht zu einem Verbot führen.

AMoll52074  05.10.2024, 08:35
@ZehlendorfMitte

Das mit der Verfassungsfeindlichkeit sieht man hier anders.

Und wie würdest Du den Auftritt von Herrn Treutler im thüringer Landtag bewerten?

Über den Ausgang des Verfahrens können wir hier alle nur spekulieren, auch wenn ich persönlich da die Daumen drücke. Meine Befürchtung ist, dass die wegen irgendeines Formfehlers oder wegen allgemeiner Ängstlichkeit mit einem himmelblauen Auge davon kommen und man dafür die Parteifinanzierung streicht u.ä..

ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 09:20
@AMoll52074

„Das mit der Verfassungsfeindlichkeit sieht man hier anders.“

Da geht es garnicht um die Verfassungsfeindlichkeit.

AMoll52074  05.10.2024, 09:46
@ZehlendorfMitte

Ich zitiere:

1. Die Klage der AfD auf Unterlassung, sie als Verdachtsfall einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen (13 K 326/21), wurde abgewiesen.
Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus.

Quelle siehe oben.

ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 10:06
@AMoll52074

Verfassungsfeindliche „Bestrebungen“ reichen aus, um die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu begründen. Mitnichten ist damit eine Partei „verfassungsfeindlich“.

AMoll52074  05.10.2024, 15:20
@ZehlendorfMitte

Dann kommen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen wohl von verfassungsfreundlichen Leuten. Gut, dass wir das geklärt haben ;-).