Wann darf ich das Schokoticket fristlos kündigen?

Hallo ich habe ein kleines Problem, durch eine Fehlinformation vom Kundencenter. Ich beginne bei einem Verkehrsunternehmen meine Ausbildung und bekomme ein kostenloses Ticket von denen. Nur ich habe noch nicht mein Schokoticket gekündigt, weil das Kundencenter meinte, ich muss das nicht machen, weil dies automatisch geschieht.

Es wird aber schwer es zu beweisen mit der Fehlinformation, deswegen Frage ich hier nach.

Ich habe dies gefunden, nur verstehe ich den Abschnitt nicht. Ich würde ja gerne fristlos kündigen, aber keine Ahnung ob ich das darf, weil ich den Text halt nicht verstehe.

B) Fristlose Kündigung  

Das Recht des Abonnenten zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Abonnenten ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises, des Wegfalls der Berechtigung i. S. d. § 97 oder § 118 Abs 3 Schulgesetz NRW, oder eines Schulwechsels in eine nicht dem SchokoTicket-Verfahren angeschlossene Stadt gegeben. Der Abonnent oder der gesetzliche Vertreter kann bei einer Änderung des Abonnementpreises das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Hierzu bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. In jedem Falle wird die pauschale Bearbeitungsgebühr bei Kündigungen im ersten 12-Monats-Zeitraum nicht erhoben. 

Kann mir jemand bitte dabei helfen?

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