Btmg Anzeige, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellung und Anwalt zu teuer, was nun?

Ich habe hier einige Fragen bezüglich einer Anzeige die ich nach einem Durchsuchungsbeschluss erhalten habe. Jedoch beruhte dieser Durchsuchungsbeschluss auf reinen "Vermutungen" & der falsch Aussage einer weiteren Person die nur Ihre eigene Haut retten wollte. Kurz zum Hergang: letzten Freitag um 6:00 Uhr morgens wurde ich aus dem Bett gerissen weil an meine Tür geklopft wurde... Ich stand auf & wollte mir noch etwas anziehen jedoch drängte die Stimme der Polizeibeamtin penetrant die Tür zu öffnen. Ich öffnete & draußen stand Sie mit 4-5 Weiteren Beamten (alle samt Männer). Ich sagte dass ich mir wenigstens noch etwas anziehen möchte mehrfach jedoch wurde unaufhörlich weiter gedrängt (Ich konnte mir gerade noch so ein Hemd überziehen das gerade in greifbarer Nähe lag, jedoch keine Hose, sodass ich dann in Tanga da stand -_-) Meine erste Frage wäre also ob man das nicht als Belästigung (Gaffen /Spannen) sehen kann (denn das war es meiner Meinung nach), da ja auf den Einlass bestanden wurde obwohl mehrfach darauf hingewiesen wurde dass man sich kurz bedecken möchte ! schließlich waren da fast nur Männer ! Ok weiter im Subtext: Der Durchsuchungsbeschluss beruhte wohl rein auf der Aussage eines ehemalig Bekannten bei dem ich ein paar mal (nur für Eigengebrauch) eingekauft hatte... jedoch wurde mir auf dem Durchsuchungsbeschluss die Helerei unterstellt... was keinen falls und zu keiner Zeit stimmte, da ich Mariuhana ausschließlich zum Eigengebrauch anstatt pharmazeutischer Antidepressiva verwende (da diese bei mir keine oder nur Gegenteilige Wirkungen zeigen)... Die Datumsangaben, waren ebenso wie die Mengen und Preisangaben völlig absurd & aus der Luft gegriffen & beruhten offensichtlich nur auf Aussagen dieses Bekannten. Bei mir wurden zwar auch eine gute Menge an Tütchen und eine Feinwaage gefunden, jedoch hatte ich mir die Tütchen für andere Zwecke (bastelperlen, Anhänger u.ä. Kleinteile) gekauft. Die feinwaage besitze ich rein für den Eigengebrauch da man als Mädchen nur zu gern über den Tisch gezogen wird. Außerdem wurde in meinem alten Schmuckkoffer noch etwas MDMA (max. 0,2-0,3) gefunden das wohl noch von meinem Ex-Freund stammte der es wohl dort versteckt hatte. Der Koffer wurde fast nie von mir geöffnet sodass ich nicht wusste, dass sich überhaupt Chemie in meiner Wohnung befand. Angaben zu seiner Person werde ich bei der Aussage nicht machen.

  • Wie lange kann Gefahr im Verzug Rückwirkend angewandt werden? da es allein schon über ein ganzes Jahr her ist dass ich bei besagtem Bekannten eingekauft hatte.

  • Kann mir die Helerei wirklich ohne handfeste Beweise wie z.B. direkte Aufzeichnungen, große Mengen Bargeld oder eben Helerware angehängt werden ? Schlißlich wurde bei mir nur eine Kleinstmenge (Eigengebrauch) gefunden. Die ganzen Zylo-Tütchen sind legal erlaubt & beweisen noch lange nicht den Verkauf solcher Waren.

  • Mit welchen Konsequenzen muss/kann ich denn rechnen ? (bin schon mal mit Kleinstmengen Weed/ MDMA aufegfallen)

lg

Anwalt, Drogen, Anzeige, Marihuana, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz, Durchsuchungsbeschluß, Strafverfolgung
Darf die Polizei auch mein Eigentum durchsuchen und mitnehmen?

Ist schon sehr lange her, aber ich wollte das mal trotzdem fragen, weils jr vorhin eingefallen war.

Die Polizei kam abends einmal mit einem "Durchsuchungsbeschluss" während mein Bruder draußen weit weg von unsere Wohnung verhaftet wurde. Die kamen Recht schnell mit dem "Durchsuchungsbeschluss".

Ich habe absichtlich mit Anführungszeichen geschrieben, weil die Polizei ein Blatt Papier hoch gefaltet hatte und uns nicht mal die Möglichkeit gab es richtig anzuschauen und zack sofort wieder einpackten.

Wie auch immer.

Die kamen in meinem Zimmer und gingen zum Schrank meines Bruders. Haben einige USB Sticks Speicherkarten, usw mitgenommen die wir bis heute nicht zurück bekommen haben obwohl der Fall längst abgeschlossen war und wir uns durch Anrufe und Nachrichten meldete um es zurückzubekommen - ohne Erfolg.

Aufjedenfall wollte ein andere mein Handy mitnehmen bis ich ihn stoppte und ihm sagte das es meins wäre.

Er hat behauptet er könne das auch mitnehmen aber ließ es hier weils meiner war.

In meinem Schrank haben die kurz einen Blick reingeworfen und wieder zugemacht.

Jetzt zur meine Fragen:.

Dürfte er mein Handy mitnehmen obwohl ich nicht verdächtigt war?

Haben wir das Recht diesen Durchsuchungsbeschluss genauer anzuschauen?

Wusste nicht wie ich es googeln sollte.

Wo kann es genauer lesen?

PC, Computer, Google, Familie, Polizei, Recht, USB-Stick, Gesetz, Bruder, Speicherkarte, Durchsuchungsbeschluß, Verhaftung
Unabsichtlich Kinderpornos auf Rechner gelandet nun Angst vor Konsequenzen

Was jetzt kommt ist gruselig und "bescheiden" zugleich und ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen bzw. glaubt mir ohne mich in eine Ecke zu packen, wo ich ganz bestimmt nicht hingehören will...lieber will ich sterben...

Ich habe am Montag Abend via E---e Pornographie runterladen wollen. Ich habe das schon früher gemacht, weil es da halt die ausgefallensten gab (ich habe da einen eigenartigen Geschmack), allerdings will ich nix, was a) echt ist, also z.B. "Rape", das darf halt nur gespielt sein, und b) nichts mit Kinder oder Tieren. Nun habe ich paar Suchbegriffe eingegeben und die Ergebnisse nach den "meisten Quellen" sortiert und dann einfach alles BLIND, was sich noch als Fehler rausstellen wird, markiert und auf Download geklickt.

E---e habe ich dann paar Stunden arbeiten lassen und dann nach ca. 3-4 Std. waren so um die 100 Filme auf der Platte. Ich markierte alle und wollte sie alle Anspielen und schon nach dem dritten, war leider ein Kleinkind dabei. Habs sofort gelöscht und dann weiter geschaut. Jedoch kam nach nur ein paar Videos wieder eins mit Kinder. Ich guckte mir die Liste an und eine erheblich Menge, zumindest laut vielsagenden Titeln, waren eindeutig Kinderpornos. Die Quittung fürs blinde anklicken... Das blöde ist: a)Das es ziemlich viele waren, b) der Müll auf mein Rechner war und c) das auch noch schön lange im Hintergrund lief, so dass noch andere es wohl von mir gesaugt haben dürften.

Ich habe dann alles komplett gelöscht und sogar dieses E---e runtergehauen und nun sitze ich hier seit Dienstag morgen mit Paranoia und erwarte eigentlich demnacht die Kripo an der Haustür.

Ich habe mich natürlich selber Schlau gemacht und paar Sachen im Netz gefunden: - LKA ist in den letzten Jahren extrem hinterher in diesen Sachen - sogar ne Sondereinheit - Das LKA überwacht nahezu komplett die Filesharingnetzwerke, da es laut Experten immernoch Hauptanlaufstelle für diesen Misst ist. - Die Aufklärungsquote liegt bei über 90% - Div. Fälle wo offensichtlich weniger solcher Sachen waren, wo z.B. ein 22 jähriger wegen 2 Videos 10 MOnate auf Bewährung bekommen hat obwohl er sie gelöscht hatte, die konnten das aber wieder zurückholen .... usw. usf.

Wie gesagt, für manch Einen klingt es verrückt, aber schiebe hier totale Paranoia. Heute habe ich mit einem Freund darüber gesprochen und er meinte nur, dass ich mir keine Sorgen mehr machen brauche, da die schon längst bei mir gewesen wären, wenn sie mich erwischt hätten bzw. mich unter Verdacht für solchen Müll hätte. Nun habe ich aber noch gelesen, dass manche noch nach fast ein halbes Jahr eine Hausdurchsuchung hatten (geladen im Mai 2011, Hausdurchsuchung in Oktober 11 )

Wann kann ich die Paranoia ablegen? Wie lange würden die brauchen, wenn die mich am besagten Abend beobachtet hätten?

Ich will nix damit zu tun haben, ich fühle mich so schon bescheuert...., weil ich so naiv war und ich diesen widerlichen Dreck auch noch gesehen habe.

Beschämende Grüße....

downloaden, Angst, Hausdurchsuchung, emule, Filesharing, Kripo, Durchsuchungsbeschluß, LKA

Meistgelesene Fragen zum Thema Durchsuchungsbeschluß