Hausdurchsuchung ohne meine Anwesenheit

15 Antworten

Ja, in bestimmten Fällen ist das Okay, was sollte man sonst tun? Sich bei dir melden und fragen wann du daheim bist damit man deine Wohnung durchsuchen kann?

Wenn du davon etwas weißt, wäre es ja schwachsinnig zu suchen und wenn du eben nicht da bist, wird so reingegangen, solange ein Grund vorliegt (Auch wenn ich mir nicht sicher bin ob das stehlen von Geldbörsen ein wirklich ausreichender Grund ist).

Wenn von der Statsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde,ist das Rechtens. Da kannst Du leider nichts machen. Auch ohne Deine Anwesenheit.

Da hatten Sie aber Glück,daß jemand von der Hausverwaltung Ihre Wohnungstür mit dem Schlüssel öffnete!! In anderen Fällen wurde die Tür aufgebrochen. Aber ja, eine Hausdurchsuchung (Wohnung) ist auch in Abwesenheit des Eigners/Mieters rechtens.

GarfieldSL  16.09.2011, 16:45

Ein Aufbrechen der Tür verstösst ja gewaltig gegen die Verhälnismäßigkeit in einem solchen Fall. Wenn es um einen Banküberfall oder Rauschgift geht, ok, aber nicht wegen ein paar Euro.

PepsiMaster  16.09.2011, 17:23
@GarfieldSL

@GarfieldSL

Türen werden regelmäßig wg. ein paar Euro aufgebrochen .. sowohl im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, als auch bei zivilrechtlichen Sachen, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht ..

Ich würde mir einen Anwalt nehmen, da es etwas komplex ist. Eine Hausdurchsuchung sofort und ohne dein Beisein geht eigentlich nur wenn Gefahr im Verzug ist. Da dir aber z.B. keine Entführung, oder Bombenbesitz vorgeworfen wird, kann ich diese Gefahr nicht erkennen. Normal hätte man versucht dich in deiner Wohnung anzutreffen, und dir dann den Durchsuchungsbeschluß vorgelegt.

Wenn jetzt allerdings in deiner Wohnung nichts kaputt ist (aufgebohrtes Türschloß, etc.) hast Du auch keinen Tatbestand gegen den Du klagen kannst oder Schadensersatz fordern.

Aber auf jeden Fall ist es nicht statthaft, eine Person in deine Wohnung mitzunehmen, die keine Amtspersonen sind. Deine Hausverwaltung hat nichts in deiner Wohnung zu suchen.

PepsiMaster  16.09.2011, 17:17

Das Thema ist tatsächlich komplex, Sie haben offensichtlich keine Ahnung davon oder was hinter dem Begriff "Gefahr im Verzug" steckt oder von den Formvorschriften der StPO bzgl. einer Hausdurchsuchung.

Gefahr im Verzug hat nicht unbedingt etwas mit einer Gefahr für Leib oder Leben zu tun. Die Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln kann durchaus ausreichen, dass Gefahr im Verzug ist.

Das ist für den geschilderten Fall des Fragestellers allerdings vollkommen unerheblich, da hier ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegen hat und daher Gefahr im Verzug keine Voraussetzung für eine rechtmäßige Hausdurchsuchung ist (vgl. §§102 ff. StPO). Die Anwesenheit des Beschuldigten oder eines sonstigen Anwohners ist nicht erforderlich.

Dass eine Person bei der Durchsuchung hinzugezogen wird, die keine Amtsperson ist, ist vollkommen unproblematisch. Bei einer Durchsuchung sollen nach Möglichkeit unparteiische Zeugen anwesend sein, das kann durchaus jemand von der Hausverwaltung sein.

user2492  16.09.2011, 18:19
@PepsiMaster

Überwiegend falsch. Eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss kann die Staatsanwaltschaft gar nicht anordnen. Als Polzeibeamter sollten Sie das wissen. Da auch im privaten Umfeld der Verdacht einer Straftat verbreitet wurde, scheint es mir ein weit überzogenes Verfahren zusein, dass rechtswidrig auch noch von der Polizei gedeckt wird. Die Polizisten würden in diesem Fall von mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen.

Außerdem denke ich, dass im laufenden Gerichtsverfahren der zurecht Beschuldigte schon alles weggeräumt hat. Weshalb wäre dann noch eine Durchsuchung notwendig?

PepsiMaster  16.09.2011, 23:21
@user2492

Offensichtlich wissen Sie zu dem hier geschilderten Sachverhalt mehr als alle anderen.

Über den Stand des Verfahrens kann man hier doch nur spekulieren. Wenn das Ermittlungsverfahren erst am Anfang steht, kann es doch durchaus sein, dass der Beschuldigte hiervon noch nichts wusste, daher keinen Grund hatte, irgendetwas wegzuräumen und somit durchaus die Möglichkeit bestand, bei der Durchsuchung Beweismittel aufzufinden.

Über die Notwendigkeit einer Durchsuchung oder zumindest die Beantragung eines entsprechenden Beschlusses sollten daher doch eher die handelnden Ermittlungspersonen oder das zust. Gericht entscheiden und nicht Sie.

Im Rahmen der Voraussetzungen des §105 StPO kann die StA sehrwohl eine Durchsuchung anordnen. Wer die Durchsuchung in diesem Fall angeordnet hat, weiß ich selbstverständlich nicht, da ich den entsprechenden Beschluss nicht kenne, was ich auch nicht behauptet habe.

user2492  17.09.2011, 18:35
@PepsiMaster

Der Fragesteller kann die tatsächlichen Zusammenhänge besser darstellen.

Ein Kläger kann nur der sein, der vor einem Gericht klagt. So betrachtet brauchen wir hier nicht spekulieren. Wenn es da eine "Ermittlungsperson" geben sollte, die während des laufenden Verfahrens ein Durchsuchungsbefehl ausstellt, warum ist da nicht genug Zeit den Richter zu fragen? Eine "Gefahr im Verzug" kann da nicht angenommen werden, die da rechtfertigen soll, dass man den Richter wegen der Dringlichkeit nicht mehr fragen konnte. Auch der Staatsanwalt würde von mir in diesen Fällen ein Beschwerdeverfahren bekommen. Wir leben doch im Rechtsstaat.

Sollen wir mal den Durchsuchungsbeschuß im Wortlaut prüfen? Da läßt sich sicher noch viel mehr finden. Dieser Sachverhalt stinkt schon ziemlich, sodass man eigendlich nicht mehr erwarten kann, dass hier ordnungsgemäß ermittelt wird.

PepsiMaster  17.09.2011, 19:11
@user2492

Sie sind derjenige der hier spekuliert.

Ohne die Details des Verfahrens zu kennen, kann kaum gesagt werden, ob die Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig war.

Die dürftigen nicht verifizierten Fakten, die hier vorliegen, reichen dafür sicherlich nicht aus.

Da bleibt Dir nur der Weg zum Rechtsanwalt. Das erste Mal, dass ich so etwas lese.