Falscher Name auf Durchsuchungsbefehl?
Moin, ich hatte am Freitag eine Hausdurchsuchung bei mir zuhause. Auf den Durchsuchungsbefehl war meine Name allerdings falsch geschrieben da ein Buchstabe zu viel war. Kann man da rechtlich noch etwas machen oder ist das egal ?
11 Antworten
Selbst wenn (was sehr unwahrscheinlich ist) der Tippfehler zu einem Beweiserhebungsverbot führen würde (also die Durchsuchung nicht rechtens war) bedeutet das noch lange nicht, daß auch ein Beweisverwertungsverbot eintritt (die gefundenen Beweise dürfen also trotzdem gegen dich verwendet werden).
Was Du so aus amerikanischen Krimis kennst ("Früchte des verbotenen Baums"-Doktrin) gilt hier in Deutschland nicht. Dazu auch Udo Vetter:
P.S: Zu deiner letzten Frage habe ich auch noch was geschrieben...
... das hast Du aber doch sicherlich bei einem Becher Kaffee schon vor der Tür geklärt, oder bekamen die nichts?
ich berufe mich da auf ein nein
Du hättest den Zutritt verweigern können. Dann hätten die Beamten eben eine halbe Stunde warten müssen, bis das korrigiert wird.
Du bist ja trotzdem der Adressat der Maßnahme. Nur wenn da eine komplett andere Identität stehen würde, wäre der Beschluß ungültig; die Polizei würde dann aber Gefahr im Verzuge geltend machen, da du dann von der Durchsuchung Kenntnis hast.