Was muss passiert sein, wenn die Polizei von jemandem die technischen Geräte (PC, Handy...) beschlagnahmt?
Hallo, ich bin schockiert von der Nachricht, dass ein Bekannter (40 Jahre) einen sittenwidrigen Kontakt mit einer Dreizehnjährigen hatte!!! Nicht persönlich, sondern nur über PC und Handy. Das ist jetzt rausgekommen, und die Polizei hat alle technischen Geräte von ihm beschlagnahmt.
Wenn sie so vorgeht, kann man nicht davon ausgehen, dass da mehr gelaufen ist? Dass der Bekannte zu mehreren jungen Mädchen sittenwidrigen Kontakt hatte? Und muss die Polizei einen Dursuchungsbeschluss haben, wenn sie die technischen Geräte beschlagnahmt?
Ich war zu schockiert, um nachzufragen. Kann mir das jemand beantworten?
Danke schon mal im Voraus.
1 Antwort
Und muss die Polizei einen Dursuchungsbeschluss haben, wenn sie die technischen Geräte beschlagnahmt?
Der Durchsuchung muss zumindest eine Anordnung eines Richters zugrunde liegen, diese kann auch durchaus telefonisch übermittelt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die StA oder die Polizei getroffen werden, die richterliche Entscheidung ist dann nachzuholen.
sittenwidrigen Kontakt
Gibt es im aktuellen deutschen Strafrecht nicht.
Davon mal abgesehen besteht aktuell ja erst mal wohl nur ein Verdacht. Der kann sich bestätigen, der kann sich aber auch als vollkommen unbegründet erweisen. Insofern solltest du mit Vorverurteilungen vorsichtig sein.
Wenn sie so vorgeht, kann man nicht davon ausgehen, dass da mehr gelaufen ist?
Nein, dergleichen ist deiner Sachverhaltsdarstellung nicht zu entnehmen. Woraus leitest du das ab?