Was muss passiert sein, wenn die Polizei von jemandem die technischen Geräte (PC, Handy...) beschlagnahmt?

1 Antwort

Und muss die Polizei einen Dursuchungsbeschluss haben, wenn sie die technischen Geräte beschlagnahmt?

Der Durchsuchung muss zumindest eine Anordnung eines Richters zugrunde liegen, diese kann auch durchaus telefonisch übermittelt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die StA oder die Polizei getroffen werden, die richterliche Entscheidung ist dann nachzuholen.

sittenwidrigen Kontakt

Gibt es im aktuellen deutschen Strafrecht nicht.

Davon mal abgesehen besteht aktuell ja erst mal wohl nur ein Verdacht. Der kann sich bestätigen, der kann sich aber auch als vollkommen unbegründet erweisen. Insofern solltest du mit Vorverurteilungen vorsichtig sein.

Wenn sie so vorgeht, kann man nicht davon ausgehen, dass da mehr gelaufen ist?

Nein, dergleichen ist deiner Sachverhaltsdarstellung nicht zu entnehmen. Woraus leitest du das ab?