Darf der Gerichtsvollzieher mein Haus öffnen, um zur Wohnung meines Mieters zu gelangen?
Hallo zusammen,
Ich habe heute mitbekommen, dass der Gerichtsvollzieher einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung meines Mieters beantragen will. Dieser wohnt in einer abgeschlossenem Wohnung in meinem Zweifamilienhaus. Wenn mein Mieter nicht da ist oder öffnet wird zur Durchführung/Öffnung der Wohnung ein Schlüsseldienst beauftragt, wurde gesagt. Hierzu müsste aber erst einmal die Hauseingangstür meines Hauses geöffnet werden. Darf der Gerichtsvollzieher mein Haus ohne meine Zustimmung öffnen? Ich bin selbst tagsüber arbeiten. Muss er mich informieren oder benötigt er meine Zustimmung zum Öffnen? Ist ja mein Eigentum nicht das meines Mieters.
Ich würde mich freuen, wenn jemand Auskunft geben kann, hierfür bereits vielen Dank
Viele Grüße
3 Antworten
Es spielt keine Rolle, wer die Schlüsselgewalt hat. Der Durchsuchungsbeschluss ist ja extra dafür da, damit der Gerichtsvollzieher an die Räume des Schuldners kommt.
Also ja, darf er
Für die Türöffnung muss dann der Schuldner zahlen
Auch ich habe keine Ahnung, aber ich vermute stark, dass Du als Eigentümer angeschrieben wirst, wo Du aufgefordert wirst den Zutritt zu ermöglichen.
Danke für die Antwort
...ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung. Aber ich könnte mir vorstellen, dass der Gerichtsvollzieher dazu berechtigt ist....und natürlich im Anschluß dafür Sorge zu tragen hat, dass Du selbst auch wieder Zutritt hast. Vermutlich wirst Du das in Kauf nehmen müssen. Denn ansonsten wäre man ja als Schuldner in solchem Wohnverhältnis vor dem Zugriff der Behörden geschützt....das kann ich mir nicht vorstellen.
... Geht nicht nur das ich Zutritt brauch, habe eine teure Schließanlage mit mehreren Türen, gleichen Schlössern und vielen Schlüsseln, das sind Kosten von fast 1200 Euro. Da hätte ich Aufwand und Schaden.
Aber danke für deine Antwort...
das sind Kosten von fast 1200 Euro
das könnte natürlich zum Problem werden....wenn der Mieter diese Kosten übernehmen muss und Dir nichts anderes über bleibt, als sie dann ebenfalls auf diesem Wege einzutreiben.
Ok, Und ich bleibe dann auf den Kosten sitzen? Ich kann ja nichts dafür wenn mein Mieter Mist baut, aber habe dann ein aufgebrochen Haus?