Ich hab mal eine komplizierte Frage zum Selbstbestimmungsgesetz, hoffentlich weiß hier jemand mehr dazu:
Ich bin transgender (nichtbinär) und möchte meinen Vornamen ändern. Besonders bei der jetzigen politischen Lage hab ich nämlich auch Angst, dass das Selbstbestimmungsgesetz plötzlich wieder abgeschafft werden könnte. Allerdings bin ich noch nicht öffentlich geoutet und will auf keinen Fall, dass das in meinem Ausbildungsbetrieb irgendjemand mitkriegt. Das wird bei einer kompletten Vornamensänderung natürlich extrem schwierig (wegen Buchhaltung, Versicherungen, etc.) Daher war jetzt meine Idee, meinen derzeitigen Vornamen zu behalten und meinen neuen Namen als Zweitnamen eintragen zu lassen. Somit hätte ich einmal einen männlichen und einmal einen weiblichen Namen. Außerdem wären beide Namen so gleichwertig und ich könnte privat immer den Zweitnamen verwenden. Die Frage ist nur ob das mithilfe des Selbstbestimmungsgesetzes so möglich wäre, oder ob damit nur ein kompletter Namenswechsel machbar ist und ich den Zweitnamen anders beantragen müsste.
Würde mich über jede Hilfe freuen!