Wenn bei einer privaten Baustelle größere Mengen an Aushub anfallen, der nicht mehr verfüllt werden soll und einem jemand anbieten würde, diesen Aushub auf seinem Privatgrund abladen zu dürfen (um z.B. Deponiegebühren zu sparen), ist diese Person dann an irgendwelche Auflagen gebunden?
Rein von der Logik her würde ich sagen Nein, denn wenn jemand Aushub geliefert bekommt, den er auf seinem Privatgrund lagert, dann ist dies doch auch seine Privatsache.
Eine Deponie wird sicher überwacht, aber doch keine Privatperson und der Erdhaufen in meinem Garten (bildlich gesprochen) geht doch niemanden etwas an, oder?