Altersdiskriminierung – die neusten Beiträge

Gemäß § 13 Abs. 4 NHG wird von Studierenden, die das 60. Lebensj. vollendet haben, je Sem. zusätzlich zum Semesterb. eine Studiengebühr von 800,00 Eur erhoben?

Gemäß § 13 Abs. 4 NHG wird von Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, je Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Studiengebühr von 800,00 EUR erhoben.

Wenn derjenige keine Arbeit hat und versucht über ein Studium in Arbeit zu kommen, weshalb tut man die Leute zusätzlich belasten. Der könnte sich natürlich auch vom Bürgergeld finanzieren und würde dann die Allgemeinheit bezahlen. So bezahlt er seinen Semesterbeitrag aber warum denjenigen zusätzlich abzocken? Dass die Allgemeinheit sein Bürgergeld bezahlt und ist es nicht Altersdiskriminierung?

Ich finde es lächerlich wenn Ältere eine Absage bekommen und die AG dürfen nicht reinschreiben dass sie ihn ablehnen wegen dem Alter. Es wäre viel ehrlicher sie würden es aufgrund seines Alters reinschreiben. Noch besser wäre allerdings wenn man weiß es gibt z.B. 15% Menschen die 60J. oder älter sind, dass die UN auch 15% von diesen Leuten einstellen müssen oder eine entsprechende Ausgleichsabgabe bezahlen müssen. Schliesslich müssen Betriebe auch eine Schwerbehindertenabgabe bezahlen wenn sie keine Behinderten einstellen. Warum macht man es also nicht auch mit Älteren so?

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Warum hat man mir geschrieben, dass ich so gute Bewerbungsunterlagen habe und 2 Tage nach dem Gespräch sagt man mir ab aufgrund der Bewerbungsunterlagen etc?

Diese Einladung mit dem Text habe ich am 23.7.24 bekommen.

vielen Dank noch einmal für Ihre Bewerbung bei xy, welche einen sehr guten Eindruck hinterlassen hat. Gerne würde ich mich mit Ihnen über Ihre Unterlagen und eine mögliche Anstellung bei uns telefonisch unterhalten.

Für den 30.07.24 habe ich eine Einladung erhalten und es wurde das Bewerbergespräch geführt.

Am 01.08.24 habe ich untenstehende Absage erhalten.

Anhand der eingegangenen Bewerbungsunterlagen und der geführten Gespräche haben wir uns ein Bild gemacht, wer die Anforderungen der zu besetzenden Position unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung genannten Kriterien, wie z.B. Ausbildung und Berufserfahrung, aus unserer Sicht am besten erfüllt. Häufig sind es Nuancen, die hierbei den Ausschlag für eine Entscheidung geben.

  1. Wenn meine Bewerbungsunterlagen einen sehr guten Eindruck hinterlassen haben, warum schreibt die dann am 1.8. wieder von Bewerbungsunterlagen und Kriterien und auch noch von Ausbildung und Berufserfahrung?

Das ist ein Widerspruch. Ich habe eine Ausbildung, einen Meister, Techniker, Diplom und einen Master. Mehr Ausbildung geht nicht mehr.

Ganz zum Schluss kam die Frage, warum haben Sie sich nicht schon früher bei uns beworben? Also vor 5 Jahre oder 10 Jahre. Das ist auch wieder ein Widerspruch, weil ich ja dann weniger Berufserfahrung gehabt hätte. Sie schreibt ja selbst "Berufserfahrung".

Das Ding hat aber einen ganz anderen Hintergrund.

Es ist schlicht Altersdiskriminierung was hier dahinter steckt. Deshalb hat Sie mich gefragt, warum haben Sie sich nicht schon früher beworben.

Komisch ist auch, dass die gleiche Stelle vor 3 Tagen in der gleichen Region wieder ausgeschrieben wurde. Und ich wurde auch gefragt, ob ich umzugsbereit wäre, z.B. Richtung Süddeutschland, Landshut, Bodensee etc. Ich sagte dann ja.

Und auch für diese Regionen sind jetzt wieder Stellen ausgeschrieben.

Wenn es also nur Nuancen sind, frage ich mich ernsthaft, weshalb die Personalerin meine Bewerbungsunterlagen nicht weitergegeben hat. Sie sagte dass sie das prüft und dann evtl. an die Vertriebsleitung weiter gibt.

Die schnelle Absage nach 1,5 Tage zeigt, dass Sie die Unterlagen überhaupt nicht an die Vertriebsleitung weitergegeben hat. Sonst hätte ich ja auch eine Einladung von einer anderen Region erhalten müssen, weil ich ja gesagt habe, dass ich umzugsbereit bin.

Die Frage, warum haben Sie sich nicht schon früher bei uns beworben, zielt ganz klar auf Altersdiskriminierung ab. Ich wusste nach dem Gespräch, dass ich genau wegen dem eine Absage bekomme. Ansonsten hätte Sie das ja nicht gefragt.

Kann ich hier auf Schmerzensgeld klagen wegen Altersdiskriminierung?

Außerdem schreibt Sie, aufgrund der geführten Gespräche, was ja auch nicht stimmt, es war ja nur ein Gespräch das geführt wurde.

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