Das Grundgesetz ist nur eine sich selbst manifestierende Theorie. Möglicherweise waren die darin enthaltenen Formulierungen teilweise auch ein Bestandsschutz gegenüber einzelnen Besatzer-Interessen, keine Ahnung.
Aber eines ist und bleibt nun einmal Sinn und Inhalt einer Demokratie: Die Selbstbestimmung des Volkes.
Erstens: Eine Gesellschaft an sich kann sich nicht einfach auflösen oder entstaatlichen, denn sie braucht eine Organisationsform mit gültiger Wirkung und Machtregulierung nach innen und nach außen. Deutschland könnte sich auf keinen Fall ersatzlos auflösen. Das wäre auch nicht wünschenswert, weil das Gegenmodell dann Anarchie wäre. Dieses Machtvakuum der Anarchie würde SOFORT von verschiedenen Interessengruppen besetzt, die das Geld haben, Macht zu statuieren! Kein wirklich erstrebenswerter Zustand.
Falls Du also fragst, weil Dir dieser Staat nicht gefällt, so solltest Du Wege für Dich finden, um Dich daran zu beteiligen, die Gesellschaft bzw. den Staat reformativ umzugestalten. Das ist ein langer Weg, der nie zum Ziel führt und unheimlich frustrierend ist, klar. Seit man mit PCs so ganz selbstverständlich und alltäglich lebt, ist der Begriff "Neustart" einfach verlockend und klingt nicht so brachial wie "Revolution". Letztere ist aber nicht wirklich wünschenswert: Mir ist keine Revolution bekannt, die nicht zu einem System geführt hat, dass am liebsten totalitär die neuen Strukturen erst einmal gefestigt hat - in der Regel ohne Rücksicht auf Verluste. Und 1848 in Deutschland war eine so leise und harmlose Revolution, dass sie genau deshalb verschiedentlich in der Kritik steht: Sie habe nicht hinreichend Veränderung gebracht. Sie war wohl eher eine Reform!
Zweitens: Weshalb sollte es nicht möglich sein, diesen Staat auch in seiner äußeren Konstitution zu verändern? Das ist eben eine Frage der Selbstbestimmung. Das soll jetzt keine Hetze gegen Bayern sein: Angenommen, Bayern beruft sich auf seine "Freistaatlichkeit" – und wollte aus dem föderativen Länderbund ausscheren, z. B. weil sie sich grundsätzlich eine andere Außenpolitik wünschen, z. B. weil sie mit der Steuerpolitik nicht einverstanden sind… oder oder. Natürlich gäbe das erst einmal einen furchtbaren Aufschrei. Denn man hat über lange Zeit viel Geld in die Entwicklung dieses Landes gesteckt. Und das mit sehr gutem Erfolg, das muss man wirklich sagen. Also würde man über Geld reden. Aber niemals würden deutsche Panzer gegen das Bundesland eingesetzt, um ein Ausscheren zu verhindern.
Da kann ich nur auf Art. 20 Abs.2 Satz 1 GG hinweisen: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Wenn das bayerische Volk eben kein bundesrepublikanisches Volk mehr sein wollte, dann wäre das des Volkes Wille und Macht. Ich gehe aber davon aus, dass man verhindern würde, dass ein Staat konstituiert würde, der nicht die Grundprinzipien aus Art. 79 Abs. 3 GG manifestierte!
Drittens: Art. 79 Abs. 3 GG stellt auf keinen Fall fest, dass z. B. die Länderstruktur nicht geändert werden könnte, und Art. 146 GG besagt ausdrücklich, dass das Grundgesetz nur ein Provisorium ist - das aber so lange gilt, bis das Volk sich eine Verfassung gibt. Das Grundgesetz hat ausdrücklich durch die Wiedervereinigung NICHT seine Gültigkeit verloren, sondern ausdrücklich für das GESAMTE deutsche Volk Gültigkeit gewonnen, solange es noch keine Verfassung gibt! Das ist noch nicht geschehen, weil man offenbar im Grunde mit dem Grundgesetz zufrieden ist!
Was also steht in Art. 79 Abs. 3 GG? Es geht darum, ein föderales Staatsprinzip zu verbriefen, damit es stets eine Gesetzgebungskontrolle gibt, die nicht zentralistisch ausgehebelt oder übergangen werden kann! Also geht es um die Verhinderung einer Diktatur! Oder die Verhinderung einer reinen Monarchie! Eine parlamentarische Monarchie wäre schon möglich! Dann und nur dann, wenn der Monarch ein Repräsentant mit beschränkten Rechten der Gesetzeskontrolle wäre. Nicht möglich aber wäre eine Einstaatlichkeit mit einem einzigen Parlament (also durchaus vom Volk gewählt) mit Gesetzeskontrolle nur durch einen Monarchen - weil das föderale Prinzip der Gesetzgebungskontrolle dann nicht mehr bestünde! Es geht in Verbindung mit Art. 20 GG weiterhin darum, zumindest dem Grunde nach eine Demokratie, also eine Volksherrschaft zu verbriefen. Eine Verfassung könnte eine ganz andere Form der Demokratie durchaus bestimmen: Nichts besagt etwa, dass wir eine Parteiendemokratie pflegen müssen. Die Gesetzgebungsorgane und auch die Kontrollorgane der Föderation könnten auch ganz anders vom Volke ausgehend gebildet werden. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Und wenn es gut und sinnvoll ist: Dann mal ran an die Reformierung unserer Demokratie! Nichts spricht dagegen!!!
Aber nun erlaube die Gegenfrage: Was soll denn "Rückwärtsmöglichkeit" bedeuten? Wohin möchtest Du denn zurück? Oder besser gesagt: Welchen Zustand staatlicher Konstitution möchtest Du denn wiedererlangen, der schon einmal da war?