"ArschIoch!" - Stimmt das wirklich dass das immer straffrei ist, solange sich das jemand nur ganz leise "in den Bart nuschelt"?!

Nein 67%
Ja 33%

6 Stimmen

5 Antworten

Nein

Wenn jemand es sich leise genug "in den Bart genuschelt" hat, dann könnte man noch darauf bestehen, der Adressat habe es "in den falschen Hals bekommen". Man könnte vllt als ausprechende Person behaupten, man habe "Ach… noch so'n Sch…" (oder das auch immer) vor sich hin gemurmelt, um nur ja den Streit nicht weiter anzufachen und keinen Austausch mit dem Gegenüber gepflegt zu haben.

Dennoch bleibt es, was es ist: Eine Beleidigung.

Das ist nicht zu verwechseln mit einer Rechtsprechung, die es tatsächlich einmal gegeben hatte: Jemandem zu sagen "Leck mich doch am Ar…!" ist NICHT als Beleidigung eingestuft worden, sondern als eine Aufforderung, der der Adressat aber eben nicht notwendigerweise nachkommen müsse. Klingt sehr ironisch, ein solches Urteil. Aber durchaus nachvollziehbar.

Der Unterschied, ob genuschelt oder gebrüllt, jemand sei ein Ar…loch, an den Kopf zu werfen? Dem Gegenüber ist damit eine entwürdigende oder herabsetzende Bezeichnung, eine klare Verunglimpfung an den Kopf geworfen worden.

Nein

Zwar spielt die Aussenwirkung einer Beleidigung, also wieviele Zuhörer es wahrgenommen haben, schon eine Rolle, aber für den Straftatbestand reicht es, dass der Beleidigte es gehört hat.

Kann sein, muß aber niicht. Es ist ein Strafantrag noetig.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Da wird in der Praxis nicht viel draus … so eine Anzeige wird irgendwann eingestellt.

Nein

Wenn er das hört ist das eine Beleidigung gem. § 185 StGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudent