Wieso kein Arbeitslosenanspruch wegen Urlaub?
Hallo,
ich habe ein wahnsinniges großes Problem.
Ich war von Mai bis Dezember über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
Habe mit absicht überstunden gemacht täglich. und Keinen einzigen Tag urlaub genommen, damit ich es auszahle wenn ich nicht übernommen werde und auf das geld angewiesen bin.
nun bin ich zum 31.12 ausgeschieden und wurde nicht übernommen.
mein urlaub habe ich ausbezahlt bekommen, und nun kam der schock.
ich krieg 0€ für den kompletten januar, weil ich ja urlaubsgeld bekommen habe. vom Arbeitsamt.
ich finde das ist absolut unglaublich? für was in gottes namen, habe ich dann überstunden genommen und kein urlaub gemacht
wenn mir jetzt im Januar der komplette monat mit 0€ vom amt bezahlt wird.
dann hätte ich ja 3wochen urlaub machen können, daheim sein relaxen oder sonstwas, und hätte jetzt anrecht auf urlaubsgeld vom arbeitsamt.
kann mir jemand weiterhelfen, ob sowas wirklich rechtens ist?
Liebe Grüße
Ps. entschuldigt, die Groß- und Kleinschreibung. Bin wirklich auf 180 grade
6 Antworten
§ 157 SGB III Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung
(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die die oder der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat.
(2) Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
Dein ausbezahlter Urlaubsanspruch + die Überstunden wirken sich jetzt so aus, als seist Du noch über den "gesamten" Monat Januar bei Deinem bisherigen Arbeitgeber tätig.
Ob es "Blödsinn" ist oder nicht ist egal.. So ist nunmal die gesetzliche Vorgabe.
Das ist ja totaler blödsinn
Selbstverständlich ist es das nicht!
Du nimmst (bezahlten) Deinen Urlaub sozusagen jetzt im Januar und erhältst Dein Urlaubsentgelt (die Auszahlung des Urlaubs). Danach bekommst Du Dein Arbeitslosengeld 1.
Es entsteht Dir überhaupt kein finanzieller Schaden!!
Ja du hättest Urlaub nehmen sollen, statt dich zu bezahlen! Wüsstest du den vorher schon das du Ende Dezember deine Kündigung erhalten hast ?
Ja das wusste ich erst im November, und mein Arbeitgeber wollte nicht dass Ich urlaub mache.
Naja 6 Monate Probezeit gibt es leider kein Urlaub! Vielleicht dann besser Überstunden frei! Aber du wolltest lieber das Geld! Das ist leider so, wenn man gekündigt wird, das dann der Amt das alles anrechnet . Tut mir leid! Zeitarbeitsfirma sind nicht gut, die nutzen Menschen aus um jeden Preis.
Ja du hättest Urlaub nehmen sollen, statt dich zu bezahlen!
Das hat überhaupt keinen finanziellen Nachteil für den Fragesteller!
Naja 6 Monate Probezeit gibt es leider kein Urlaub!
Das ist Unsinn!
Das ist leider so, wenn man gekündigt wird, das dann der Amt das alles anrechnet
Auch das ist Unsinn! Hier wird überhaupt nichts angerechnet auf das Arbeitslosengeld 1!
Zeitarbeitsfirma sind nicht gut, die nutzen Menschen aus um jeden Preis.
Mit "Zeitarbeitsfirma" hat das nicht das Geringste zu tun!
Siehe zur Erklärung meine eigene Antwort.
ich finde das ist absolut unglaublich?
Das ist aber völlig korrekt, logisch und auch gerecht!
ob sowas wirklich rechtens ist
Das ist es selbstverständlich.
Das Geld für die ausgezahlten Urlaubstage (Urlaubsabgeltung) wird nicht verrechnet mit Deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Die Höhe Deines Arbeitslosengeldes und die Bezugsdauer ändern sich deswegen also nicht.
Lediglich der Beginn der Zahlung verschiebt sich nach hinten entsprechend der Zahl der abgegoltenen Urlaubstage.
Du nimmst Deinen bezahlten Urlaub quasi erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses und vor dem Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld.
Das wird von Betroffenen zwar oft nicht verstanden oder/und als ungerecht empfunden, ist tatsächlich aber gerecht und logisch, denn sonst würde ein Arbeitnehmer ja zwei Gelder parallel erhalten - Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeld - und damit bessergestellt werden als ein Arbeitnehmer, der seinen Urlaub noch vor dem Endes des Arbeitsverhältnisses genommen hat und keine Urlaubsabgeltung erhält.
Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren hat Sabsi665 in ihrer Antwort mitgeteilt.
dann hätte ich ja 3wochen urlaub machen können, daheim sein relaxen oder sonstwas
Das kannst du jetzt auch!
hätte jetzt anrecht auf urlaubsgeld vom arbeitsamt
Wie kommst du denn nur darauf, Du hättest Anspruch auf Urlaubsgeld von der Agentur für Arbeit gehabt?!?
Im Übrigen geht es nicht um Urlaubsgeld - eine mögliche zusätzliche Leistung des Arbeitgebers -, sondern um Urlaubsentgelt als Bezahlung während des Urlaubs.
Das ist schon korrekt so, wenn Du deinen Urlaub ausgezahlt bekommst, dann kann die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden und dann verschiebt sich der ALG - 1 Anspruch in die Zukunft und zwar um die Tage der Abgeltung.
Denn hättest Du deinen Urlaub genommen, wärst Du erst später arbeitslos geworden, deshalb ruht dann erst einmal dein Anspruch, er geht dir nicht verloren, beginnt nur um die Tage der Abgeltung versetzt.
wenn Du deinen Urlaub ausgezahlt bekommst, dann kann die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden
Wie kommst Du denn bloß darauf?!?
Habe ich aus meiner Glaskugel !
Glaskugel
Ach! Tatsächlich?
Dass durch die Auszahlung des Urlaubs die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten würde, ist natürlich Unsinn.
Abgesehen davon wurde hier nicht gekündigt, sondern ein befristetes Arbeitsverhältnis ist durch Fristerreichung beendet worden.
Das ist ja totaler blödsinn, ich acker wie ein verrückter um am ende ohne nichts da zustehen? na super. ein schritt in die private ruine