Equal Pay Bezahlung bei Unproduktivzeiten?

3 Antworten

Hallo saarland66346

meine Antwort kommt zwar ein bisschen spät könnte aber für andere hilfreich sein.

Die Lohnkondition Equalpayzulage wir bei Krank oder Urlaub nicht mit bezahlt.

Bei Krank oder Urlaub greift die Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber muss ein Druchschnittlohn der letzten 13 Wochen bilden und diesen Betrag dir auszahlen. Hattest Du in den vorhergehenden 13 Wochen eine Equalpayzulage bekommen steckt diese dann in Entgeltfortzahlung mit drin.

Übrigens müssen sich alle Arbeitgeber an das Entgeltfortzahlungsgesetz halten. Egal ob Zeitarbeitsfirmen oder andere. Auch die steuerfreie Kondition des Nachtschichtzuschlages muss in diesen 13 Wochenschnitt mit einfließen.

Daher, überprüft eure Lohnscheine und rechnet es mal nach.

LG Danilo

In deinem "neuen" Betrieb gibt es dann doch sicher einen Betriebsrat. Dort sitzen normalerweise kompetente Leute, die dir mit diesem Problem helfen können.

Ob es sich lohnt, jetzt deswegen einen Prozess anzustrengen, ist eine andere Frage.

Sei froh, dass du vom Verleiher weg bist, und schreib das ab. So ein Riesenbetrag ist es ja auch wieder nicht.

Wenn du in der Gewerkschaft bist, würde diese den Fall vielleicht aufgreifen um das generell zu klären. Wenn du das alleine versuchst, setzt du nur viel Zeit in den Sand und es geht hinterher aus wie das "Hornberger Schießen"

macqueline  03.05.2018, 14:10

So sehe ich das auch. Du hast das Glück, übernommen zu werden, hoffentlich mit einem normalen Vertrag, nicht auf Probe.

bei einem Aufhebungsvertrag werden dann auch die Überstunden ausgezahlt mit dem Lohn & teils noch Resturlaub.

Brutto sieht das gut aus, netto dann leider nicht durch höhere Steuerprogression.

Ob das sonst rechtens ist, klärt man am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Bei Krankheitsstunden werden dann nur die Grundlöhne ausbezahlt.

Wenn die Leihbude auf eine Auslöse oder Provision verzichtet, um so besser