Kündigung Zeitarbeitsfirma - Freizeitausgleich vom Arbeitszeitkonto?

6 Antworten

deine überstunden verfallen doch, wenn du sie nicht nimmst.

vor jahren war ich mal in der selben Situation, ich habe dann gesagt, ich möchte nicht mehr bei euch arbeiten, meine restliche Urlaubstage und meine überstunden ausbezahlt bekommen und von dem tag meiner Kündigung habe ich nicht mehr gearbeitet

Pucky99  18.12.2017, 13:34

Dann sind doch deine Überstunden nicht verfallen und du wurdest offensichtlich für die restliche Vertragslaufzeit freigestellt. Verstehe daher deinen ersten Satz überhaupt nicht. Denn genau, wie du es erlebt hast will es die Fragestellerin doch auch.

Ich bin der Meinung, dass dies nicht einfach gemacht werden darf. Wenn sie dich freistellen wollen, steht ihnen das frei. Aber aufs Überstundenkonto anrechnen, geht meines Wissens nur unter bestimmten Voraussetzungen. Was steht denn zu dem Thema im Arbeitsvertrag?

Siehe auch hier zur Info: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-freistellung-ueberstunden-resturlaub_003573.html

susi2604 
Fragesteller
 18.12.2017, 13:46

Ich bin da auch deiner Meinung, dass dies nicht zulässig ist und selbst wenn es im Arbeitsvertrag so drin steht, ist es unwirksam. Aber wie man sieht, sind da immer noch unterschiedliche Meinungen dazu. Im Arbeitsvertrag steht es natürlich so drin, dass es verrechnet wird.

Pucky99  18.12.2017, 13:48
@susi2604

Wenn es im AV so steht, geht es in Ordnung.

johnnymcmuff  18.12.2017, 13:52
@Pucky99

Nur weil etwas in einem Vertrag steht, bedeutet es nicht dass es wirksam ist.

susi2604 
Fragesteller
 18.12.2017, 13:56
@Pucky99

Genau dazu habe ich aber gelesen, dass es unwirksam ist. Auch wenn es im Vertrag steht.

Pucky99  18.12.2017, 13:57
@johnnymcmuff

Ach was, im Ernst?

Liest du auch die Links die Personen (in dem Fall ich) hier einstellen oder hast du nur Lust hier rumzuquaken?

In diesem Fall ist eine dem Gesetz abweichende Regelung durch den AV zulässig.

susi2604 
Fragesteller
 18.12.2017, 14:10

So wie ich sehe, ist jeder anderer Meinung. Es wäre doch wirklich mal gut zu wissen, was jetzt genau stimmt. Bin jetzt auch total verunsichert. Bei der Zeitarbeit geht es doch um das unternehmerische Risiko. Ich büße das jetzt mit meinen Plusstunden aus. Dann hätten die mich ja zum 31.12.17 kündigen können. Ich werde trotzdem die Zeitarbeitsfirma anschreiben und dies ansprechen. Bin mal gespannt, was als Antwort folgt.

Hallo Susi,

warum willst du die Überstunden den mitnehmen?

Der Arbeitgeber muss dir eine Chance geben diese abzufeiern, sollte das nicht möglich sein, dann werden sie ausgezahlt. Du hast aber jetzt die Gelegenheit abzufeiern, da du erst zum 15.01 gekündigt wurdest.

lg

Patrick

susi2604 
Fragesteller
 18.12.2017, 13:05

Warum soll ich aber mit meinen Überstunden das unternehmerische Risiko übernehmen? Ich dachte da eigentlich an Auszahlung. Habe die Überstunden ja nicht gesammelt, um frei zu machen.

Patilla9  18.12.2017, 13:08
@susi2604

Überstunden müssen aber nicht ausgezahlt werden. Auszahlung ist nur Pflicht, wenn du sie nicht abfeiern kannst weil du noch Resturlaub hast oder aus betrieblichen Gründen unbedingt arbeiten musst. Wenn dir der AG aber frei gibt, dann werden die Stunden damit abgefeiert. Da hast du dann herzlich wenig dran zu ändern, es sei denn, du meldest dich krank. Dann bist du Krankgeschrieben udn dir können keine Stunden abgezogen werden.

susi2604 
Fragesteller
 18.12.2017, 13:12
@Patilla9

Es gibt doch aber immer wieder dieses Thema, dass das Arbeitszeitkonto nicht dafür da ist, einsatzfreie Tage damit zu verrechnen. Im Übrigen reichen meine Plusstunden auch gar nicht aus, nein, ich bekomme dadurch dann Minusstunden. Und dann?

Pucky99  18.12.2017, 13:32
@susi2604

Die Minusstunden gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Darüber brauchst du dir keinen Kopf zu machen. Trotzdem halte ich das Vorgehen zumindest für fragwürdig.

johnnymcmuff  18.12.2017, 13:57
@susi2604

Das dachte ich auch bis ich den Link von hexle gelesen habe, aber es kann sein , dass da der Fall anders gelagert ist.

Ich kenne es auch nur so wie Du es schreibst. Mehr dazu im Kommentar zu meiner Antwort.

Wenn du sowieso Urlaub hast, kann der Stundenüberhang ja gar nicht in Freizeit ausgeglichen werden. Dann ist nur eine entgeltliche Vergütung möglich. Das kann dann aber sicher erst genau berechnet werden, wenn der Vertrag beendet ist.

Patilla9  18.12.2017, 12:59

Wenn der Urlaub aber auch am 31.12. bzw. 01.01.18 endet, dann geht das schon.., oder bin ich da falsch informiert?

susi2604 
Fragesteller
 18.12.2017, 13:04

Der Urlaub endet aber am 31.12.17

DerHans  18.12.2017, 14:19
@susi2604

Wenn dann noch Zeit genug ist, dass die Überstunden "abgefeiert" werden können, ist doch alles in Ordnung. Hast du denn daran gedacht, dass die beiden Weihnachtstage ohnehin frei sind?

Tut mir leid, aber die ZAF kann das machen.

Sie hat Dich in der Kündigung bis zum 15. Januar freigestellt und darf somit die Überstunden als Freizeitausgleich verrechnen.

https://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/detailansicht/artikel/bezahlte-freistellung-unter/anrechnung-von-ueberstunden.html

susi2604 
Fragesteller
 18.12.2017, 13:32

Der Link funktioniert leider nicht.

johnnymcmuff  18.12.2017, 13:41
@susi2604

Habe ihn bearbeitet und bin erstaunt was da steht.

johnnymcmuff  18.12.2017, 13:51

Ist der Fall im Link nicht anders gelagert? Es kommt auch bestimmt darauf an was im Arbeitsvertrag steht.

Laut diverser anderer Links befindet sich der AG im Annahmeverzug und darf nicht einfach an das Zeitkonto.

Pucky99  18.12.2017, 13:58
@johnnymcmuff

Ach hier kommt es plötzlich drauf an was im Vertrag steht. Troll doch woanders rum.

Hexle2  18.12.2017, 15:29
@johnnymcmuff
Laut diverser anderer Links befindet sich der AG im Annahmeverzug und darf nicht einfach an das Zeitkonto.

Das ist richtig, wenn die ZAF keine Arbeit hat und der AN die Zeit zum nächsten Einsatz überbrücken muss. Dann darf kein Überstundenabzug erfolgen.

Hier handelt es sich allerdings um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und um eine Freistellung. Da darf der AG die Überstunden verrechnen.