Wie kann ich meinen Exfreund dafür belangen, dass er "meinen" Handyvertrag nicht gezahlt hat?

9 Antworten

Hallo lollipopp90,

es ist bezüglich des Handyvertrages völlig unerheblich, was Du mit Deinem Freund / Ex - Freund abgemacht hast.

Der Vertrag ist nur zwischen der im Vertrag angeführten Person (sprich zwischen Dir) und Vodafone zustande gekommen.

Wenn die Vertraglich abgeschlossen Gebühren nicht gezahlt werden, bist auch nur Du für die Zahlung verantwortlich. Dabei ist es völlig unabhängig, von wesen Konto das Geld abgebucht werden sollte. Ist kein Geld bei Vodafone eingegangen bist Du der Vertragspartner an dem sich Vodafone mit der Zahlungsaufforderung richten kann.

Ich soll jetzt zahlen weil er es von Anfang an nicht gezahlt hat. Ist das rechtens obwohl er die leistungen bezieht und eingewilligt hat für die kosten aufzukommen?

Ja das ist rechtens, denn der Vertrag ist nur zwischen Dir und Vodafone zustande gekommen und dementsprechend bist auch nur Du die Ansprechpartnerin für Vodafone. Deshalb sollte man sich diesem Risiko vor Vertragsabschluss bewust sein, denn zahlt wie in Deinem Fall der Partner nicht bleiben die Kosten an Dir hängen.

Kann ich diesen Vertrag auf ihn umschreiben ohne sein Einverständnis?

Nein kannst Du nicht.

Was Du machen kannst ist die Karte sofort sperren zu lassen und Dir eine Ersatzkarte zuschicken zu lassen. Ich denke mal Du hast einen dieser Zwei Jahres - Verträge abgeschlossen und aus diesem kommst Du auch nicht vorzeitig raus. Mit Zusendung der Ersatzkarte hast Du dann wenigstens die Möglichkeiten die Leistungen für die Du bis zum Vertragsende zahlen musst auch in Anspruch zu nehmen.

Er will mir meine Geräte und DIM-Karten nicht zurückgeben, was nun?

Ich persönlich würde ihn an Deiner Stelle mal anschreiben und ihm folgendes Schreiben:


Hallo XxX,

ich habe für Dich damals den Handyvertrag abgeschlossen, dessen monatlichen Gebühren von Deinem Konto abgebucht werden sollten.

Nun hat mir Vodafone mitgeteilt, dass es nicht möglich war die Beträge abzubuchen. Ich habe Dir eine Kopie des Schreibens beigefügt und fordere Dich auf auf, mir den von Vodafone geforderten Betrag auf mein Konto:

Kontoinhaber:
BIC:
IBAN:
Bank:

innerhalb von zwei Wochen zu überweisen.

Gleichzeitig fordere ich Dich auf, mir das Handy innerhalb von zwei Wochen zuzusenden.

Sollten meine Forderungen bis zum 01.01.2015 nicht erfüllt werden, wurde mir geraten einen Strafantrag wegen Unterschlagung des Handys gem. § 246 StGB (Strafandrohung Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) zu stellen. Dieses werde ich dann auch tun.

Zusätzlich werde ich einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Forderung beauftragen.

Ich glaube es dürfte nicht nur in meinem, sondern auch vor allem in Deinem Interesse sein, wenn wir die Angelegenheit ohne Polizei, Gerichtsverfahren & Anwalt klären.

Mit freundlichen Gruß
[Deine Unterschrift]


Den in dem Schreiben angeführten Strafantrag kannst Du dann natürlich wirklich stellen.

Es liegt aber nicht wie von Dir vermutet ein Diebstahl vor, denn Diebstahl bedeutet er hat Dir das Handy weggenommen, was ja nicht der Fall war, denn Du hast es ihm ja freiwillig gegeben.

Aber es liegt eine Unterschlagung gem. § 246 StGB vor, denn er ist verpflichtet Dir Dein Handy wieder zu geben, denn er hat kein Recht das Handy zu behalten.

Allerdings bringt Dir das, das Handy aller Wahrscheinlichkeit auch nicht wieder. Stellst Du einen Strafantrag bzw. bei einem Handy ist gar kein Strafantrag nötig, sondern es langt wenn Du die Tat bei der Polizei anzeigst, führt das dazu, dass Dein Ex eine Strafe erhält, aber das bringt Dir nichts im Bezug auf das Handy.

Ob es was bringt einen Rechtsanwalt einzuschalten vermag ich nicht zu sagen, denke aber eher nicht.

Du müsstest Deinem Freund schon bewiesen können, dass er sich verpflichtet hat, die Kosten des Vertrages zu tragen. Und ich denke das zu beweisen dürfte schwer bis unmöglich sein oder hast Du das schriftlich mit Unterschrift festgehalten?


Also nochmal zusammengefast.

Du kannst Deinen Freund wegen Unterschlagung anzeigen, aber das führt allenfalls nur zu einer Bestrafung des EX, bringt Dir aber weder das Handy zurück, noch bekommst Du von ihm die Gebühren Erstattet.

Für die Forderung der Gebühren und des Handy müsstest Du einen Rechtsanwalt einschalten, der die Angelegenheit auf dem zivilrechtlichen Wege klärt. Aber ohne Beweise wird er wenig machen können.

Ich weiß, ist jetzt sicher nicht das was Du hören wolltest, aber so sehe ich die rechtliche Situation.

Schöne Grüße
TheGrow

lollipopp90 
Fragesteller
 18.12.2014, 11:48

Danke für die schnelle Antwort. Jetzt bin ich auf jedenfalls schlauer als vorher ;)

lollipopp90 
Fragesteller
 18.12.2014, 11:54

Hat er sich nicht verpflichtet mit der Unterschrift auf dem sepa Lastschriftantrag für die Kosten aufzukommem? Das habe ich auch alles schriftlich bei mir.

TheGrow  18.12.2014, 12:24
@lollipopp90

Mit der Unterschrift für den Lastschriftauftrag, hat er sich nicht verpflichtet für die Kosten aufzukommen, sondern nur bestätigt, dass die Beträge von seinem Konto abgebucht werden dürfen.

Auf jeden dieser Lastschriftaufträge steht aber auch drauf, dass die Genehmigung zum Lastschriftverfahren jederzeit wieder widerrufen werden kann.

Dennoch möchte ich nicht ausschließen, dass ein Rechtsanwalt und letztendlich auch das Gericht das als mutmaßliche Einverständniserklärung wertet, dass er für die Kosten aufkommt.

Aber im Bezug auf Vodafone ändert das erst einmal nichts. Du bist der Vertragspartner von Vodafone und nur Du bist für die Begleichung der Gebühren in Anspruch zu nehmen.

Du könntest es aber zumindest versuchen, diese Kosten wieder von Deinem Freund einzuklagen. Problem ist halt blos, dass wenn Du den Rechtsstreit verlierst trägst Du auch die Kosten des Rechtstreites. Meiner Meinung nach würde so ein Rechtsstreit nur dann einen Sinn machen, wenn Du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast, die die Kosten im Falle der Niederlage vor Gericht übernimmt, denn ansonsten kann es passieren, dass Du noch mehr drauf zahlst.

Die Strafanzeige vor der Polizei und ein entsprechendes Gerichtsverfahren ist übrigens mit keinen Kosten für Dich verbunden, bringt Dir wie bereits oben geschrieben aber auch nicht das Handy zurück, sondern sorgt nur dafür, dass Dein Freund bestraft wird.

Diese beiden Geschichten muss man rechtlich von einander trennen.

Auf der einen Seite steht das Strafverfahren, bei dem es um die Bestrafung des Täters durch den Staat für eine verbotene Handlung geht.

Auf der anderen Seite steht das Zivilverfahren, bei dem man auf dem Privatklageweg auf eigene Kosten die Durchsetzung seiner Rechte, in Deinem Fall, die Erstattung der Gebühren und die Aushändigung des Handys, durchsetzen will.

Ruf die Hotline an und Sperre die Simkarte. Kostet nix.

Vertrag kostet natürlich weiterhin, aber er kann es wenigstens nicht mehr nutzen.

Das ist ja kein Diebstahl du kannst aber glaube ich über das Amtsgericht anklagen das du deine Sachen wieder haben möchtest

Als erstes würde ich aber einmal die Karte sperren lassen

Um das zahlen der Rechnung wirst du aber leider nicht herum kommen da es DEIN Vertrag ist sorry

Das läuft auf deinen Namen also musst du auch für die kosten aufkommen. Natürlich hast du ein recht darauf das er die Das Handy und die Simkarte gibt. Wenn er das nicht freiwillig tut melde dich bei der Polizei wegen Unterschlagung dann bekommst du die Sachen auch von ihm.

ExtremBastler  18.12.2014, 03:19

ja

das ja

eigentum zurückholen

aber aufgelaufene kosten bleiben - in jedem fall

gar nich

war n prob beim kumpel auch, seine ex...

sperren - abstottern

es ist deine unterschrift, rechtlich