Vertrag wird trotz Kündigung weiterverlängert (Sparhandy), was tun?
Guten Morgen,
und zwar hab ich mir vor 2 Jahren einen Vertrag bei Sparhandy für 18,90€ gemacht, und diesen auch sofort gekündigt, da er nach diesen 2 Jahren auf 34,90€ ansteigt, und es so für mich nichtmehr rentabel ist. (Kündigungsbestätigung liegt vor)
im letzten Jahr hab ich den Vertrag an meinen Stiefvater gegeben, da ich mir was anderes zulegen wollte, und sein Vertrag sowieso zu dem Zeitpunkt ausgelaufen ist. Soweit so gut...
vor 3 Monaten wurde mein Stiefvater dann aufeinmal von irgendeiner Kundenrückgewinnungs Hotline angerufen, die dann meinte dass der Vertrag nicht gekündigt wurde, und ob dann man nicht einfach einen günstigen Tarif anstelle des jetzigen Tarifs haben möchte.. Meine Mutter, die zu dem Zeitpunkt mit dem Herrn telefoniert hat, hat diesem eingestimmt, obwohl immernoch ich der Vertragsinhaber bin, und somit eigentlich das letzte Wort im Bezug auf den Vertrag habe.
habe dann bei Sparhandy angerufen, und gefragt wie die auf den Trichter kommen dass der Vertrag nicht gekündigt sei, und sie wenn dann sowieso mit mir als Vertragsinhaber drüber reden müssen, und nicht mit irgendwen anders, naja die Dame von Sparhandy meinte dann dass der Vertrag nicht weiterverlängert wäre, und dass er ganz normal zum 25.01.19 ausläuft, da die Kündigung in meinem Vertragskonto hinterlegt sei, ausserdem meinte sie dass sie die Nummer die meine Nummer damals angerufen hätte, nicht kennen würde, und dies auch an ihren Chef weiterleitet da sowas aus ihrer Sicht nicht in ordnung wäre..
Also ging ich nun davon aus dass der Vertrag gekündigt ist, und somit ganz normal heute ausläuft... tja dachte ich zumindest..
Heute die Ernüchternde Email von Sparhandy:
Guten Tag Herr xyz,
vielen Dank für ihren Auftrag, wir haben ihren Vertrag wunschgemäß verlängert bis zum 24.01.2021...
Das kann doch nicht den ihr ernst sein???
Wie kann ich da am besten nun vorgehen?
4 Antworten
Es scheint so, als hätte Deine Mutter den Vertrag aktiv verlängert (daher 2 Jahre). Einfach auf deine Kündigung und die Kündigungsbestätigung berufen, und die Verlängerung bestreiten.
Wann genau hast du den Vertrag gekündigt?
In der Regel sind Kündigungen nur innerhalb der letzten 12 Monate eines Laufzeitvertrags zulässig.
Das heißt: wenn dein Vertrag ursprünglich am 24.01.2017 begann und das Vertragsende der 24.01.2019 war, dann würde eine Kündigung nur akzeptiert, wenn sie NACH dem 24.01.2018 ausgesprochen wurde.
Es ist übrigens ungewöhnlich, dass ein solcher Vertrag für 2 Jahre verlängert wird. Eigentlich sieht es so aus, als ob ein NEUER Vertrag mit Beginn 24.01.2019 und 2 Jahren Laufzeit abgeschlossen wurde.
Möglicherweise hängt das mit einer fehlerhaften Kündigung zusammen.
Einfach geld rückbuchen zu lassen wäre jetzt der falsche Weg. Denn läge tatsächlich ein gültiger Vertrag vor, dann wärst du im Verzug mit den Zahlungen und müsstest dann noch Mahnkosten zahlen.
Klär lieber vorher nochmal ab, ob die Kündigung rechtmäßig war und verlange von denen einen Nachweis darüber, wieso der Vertrag für zwei Jahre verlängert wurde, bzw. wie ein neuer 2-Jahres-Vertrag zustande kam.
Nein, das ist nicht so. Man kann einen Vertrag auch 1 Tag nach Abschluss kündigen (zum Ablauf der Mindestlaufzeit).
Da brauchts keinen Gesetzestext. Oftmals handelt es sich um einen vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht.
Rechtlich möglich wäre es vermutlich, so etwas zu vereinbaren. Aber ich habe so etwas noch nie in irgendeinem meiner Verträge gesehen. Ist dir das wirklich schon untergekommen?
Ja, das ist eher nix ungewöhnliches bei Laufzeitverträgen. Stichwort Mindestlaufzeit. Ob es hier so ist, weiß ich nicht. Sollte man aber eben nachprüfen.
Lieber einmal mehr nachgelesen, als dann einen Vertrag an der Backe zu haben.
Mindestlaufzeit sind ja die zwei Jahre. Das ist klar. Ich kann frühestens zum Ablauf der zwei Jahre kündigen. Aber eine Klausel, dass ich den Brief nicht zu früh abschicken darf, habe ich tatsächlich noch nie gesehen.
Will sagen bei Mindestlaufzeiten kommts halt oft zu Kündigungsverzichtsklauseln.
Es steht da auch nie was von Breif abschicken.
Im VVG ist das z.B. sogar extra benannt.
Die Kündigung wurde direkt bei Abschluss eingereicht.
Ich hätte ja in der Zwischenzeit mit denen Kontakt aufgenommen....
Widerrufe sofort die Vertragsverlängerung und stelle klar dass deine Kündigung aufrecht erhalten wird.
Wenn die was abbuchen lass einfach eine Rückbuchung machen. Wenn sie dann meckern berufst du dich auf deine Kündigungsbestätigung.
Bei soetwas wäre ich vorsichtig. Auch wenn es eine logische Schlussfolgerung wäre, fragen solche Unternehmen meist nicht erst nach und suchen dasGespräch, warum und wieso und man bekommt ruck zuck erst einmal einen negativen Schufaeintrag, ohne dass man viel dagegen machen kann. Also lieber direkt auf dem schriftlichen Weg das Geld zurückholen.
Ist das so? Hast du dazu einen passenden Gesetzestext parat?