Werkstudent und Eltern hartz 4?

4 Antworten

Ihr lebt z.Zt. auf ALg2, in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Jedes Einkommen der Einzelpersonen wird auf die BG angerechnet (abzüglich Freibeträge). Im Endeffekt steht der BG mit diversem Einkommen netto mehr zur Verfügung, als wenn niemand zusätzliche Einkünfte generiert. Die Behauptung Deiner Eltern ist somit nichtig.

Wieso sollte die Wohnung nicht mehr bezahlt werden?

Falls Du unter 25 bist und noch zu Hause wohnst, sollten Deine Eltern ALG 2 und Deinen Wohnanteil für Dich vom Jobcenter bekommen.

Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG 2, während bei zu Hause lebenden Studeten jedoch m.W.n. Ausnahmen gemacht werden.

Hast Du ein Einkommen oder beziehst Du BAföG?

Dieses würde auf Dein ALG 2, sofern Du im Bezug bist, angerechnet.

Ansonsten kann ich aufgrund Deiner Angaben nicht erkennen, warum die Wohnung nicht mehr gezahlt werden sollte.

Ein Anteil wird angerechnet, ja und du beteiligst dich dann mit diesem Geld an den Ausgaben deiner Eltern. Lass dich nicht beirren- es ist so wichtig, eine gute Ausbildung zu haben. Und als Werkstudent bekommst du Einblick in den Arbeitsaltag, hast die Chance, dich zu zeigen und evtl. die Chance, dort einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Was ist denn mit Bafög - und wie alt bist Du denn ?

Würdest Du Bafög - und unter 25 noch Kindergeld bekommen, dann würde das ja auch schon entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet.

Das würde dann natürlich auch mit Erwerbseinkommen passieren und dann gibt es je nach anrechenbarem Einkommen keine Leistungen mehr für dich.

Dann zahlst Du deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern.