Wer muss für ein fest in der Wohnung installiertes defektes Netzwerkkabel bezahlen?

3 Antworten

Instandhaltung ist zunächstmal grundsätzlich Sache des Vermieters. Der Mieter kommt nur dafür auf, wenn er es schuldhaft beschädigt hat, bzw. für Arbeiten die im Mietvertrag vereinbart sind. Bei Letzteren gibt es aber enge Grenzen. Verlangt der Mieter im Vertrag da zu viel, wird die Klausel unwirksam und der Mieter muß überhaupt nichts zahlen.

Ist das Kabel IN DER WAND verbaut sprich nicht sichtbar

oder nur AN DER WAND angebracht

Wenn dem Mieter kein ( grob ) sachwidriges Nutzungsverhalten an fest zur Wohnung gehörenden Einrichtungsgegenständen gemäß Mietvertrag vorgeworfen oder nachgewiesen werden kann , dann ist es regulär Sache des Vermieters , auf eigene Kosten für Reparatur zu sorgen.

Manche Mietverträge enthalten zwar auch durchaus zulässige Kleinreparaturklauseln , aber die wären höchstens auf dem Mieter direkt zugängliche Teile der Festeinrichtung anwendbar . ( z.B. einen verschlissenen Steckdoseneinsatz )

Da darf der Mieter allerdings selbst mit gültiger Kleinreparaturklausel im Vertrag nur anteilig rechtlich zulässiger Summenbenennung ( z.B. i.H.v 50 Euro ) anteilig mit zur Kasse gebeten werden . Eine Aufsummierung schadensfreier Jahre des Mietverhältnisses ist vermieterseitig unzulässig .

Steht im MV etwas von z.B. 50 Euro Kleinreparaturanteil p.A. zu Lasten des Mieters , dann darf grundlegend auch nur eine Kostenbeteiligung von 50 Euro im laufenden Mietjahr absolut vom Mieter gefordert werden.

Nachtrag :

Die Kleinreparaturklausel kann nur auf diejenigen Einrichtungsteile der Wohnung Anwendung finden , wo der Mieter durch direkten Gebrauch auch tatsächlich Abnutzung oder Verschleiß hätte erwirken können bei sachgemäßer Nutzung .