Haftet Eigentümer einer Wohnung für Schäden die der Mieter verursacht?

7 Antworten

In der Regel sind Mieter erwachsene Menschen, die für ihre Taten auch allein verantwortlich sind. Ob nun so einer eine Haustür, ein Mülltonnenhaus, ein Spielgerät im Gemeinschaftsgarten oder was auch immer im Gemeinschaftseigentum beschädigt, muss er selbst dafür aufkommen. Kann oder will er nicht bezahlen, kann der Eigentümer nicht ersatzweise in Haftung genommen werden.

Gibt es viele solcher Schäden in einer Wohnanlage, für die keine Verursacher dingfest zu machen sind, verteuert alles zusammen die nicht umlegbaren Betriebskosten.

Die Bewohner, die selbst Eigentümer sind, sind die die dann am meisten belastet werden. Vermieter können immerhin noch versuchen, über Mieterhöhungen die Mehrkosten auszugleichen.

Wenn nicht feststeht, wer die Tür beschädigt hat, hat die Eigentümergemeinschaft Pech gehabt. Das ist das unternehmerisches Risiko, wenn das Haus vermietet wird.. Einen DRITTEN, der mit der Sache gar nichts zu tun hat, kann niemand heran ziehen.

Sunlight11  30.12.2018, 15:37

Hallo .

Wollte Sie fragen, vllt können Sie .ne das genau sagen....

Hab wieder eine rechnun g von der Verwaltung bekommen wg Wc spülrohr. Hausmeister konnte es nicht ,dann kam der klempner.

Musste das erste mal schon 50 Euro bezahlen für ein gummiring mit einsetzen

5 Euro der Ring.. Rest Arbeitslohn.

Hab es gemacht

Dann war es noch nicht in Ordnung , es lief wieder Wasser runter. Dann kamen die im Mai nochmal( 4 Wochen später ca.) und brachten ein Kleines spülrohr mit. . Die Rechnung von Mai 2018 , bekam ich vor 2 Wochen, Zu Weihnachten präsentiert.

noch mal 90 Euro. Kleines Rohr ca 15 cm einsetzen .. Rest Arbeitslohn

Sie berufen sich auf den mietVertrag wg kleinreparaturen.

Der Eigentümer dieser wohnung hat es bezahlt un d jetzt soll ich es bezahlen.

Denke mal der Eigentümer verlässt sich auf die Verwaltung. Will auch nicht, dass die Kosten bei ihm hängen bleiben

Das heißt ich hätte schon 140 Euro bezahlt für ein kleines spülrohr an einer alten Toilette. Hab schon in der klempnerei angerufen und gemeint , dass es das 2 te mal ne Reklamation war

(Siehe meine ersten Fragen vor ein paar Monaten )

Jeder sagt , wir kümmern uns drum un d melden uns wieder.

Passiert nichts.

. Wie mein Weg aussieht weiß ich nicht.

Bin im mieterschutzbund möchte Sie aber nicht gleich einschalten, das fi den die sicher nicht so toll, wenn der Mieter mit so einem Geschütz auffährt??!

Keiner will es bezahlen. Ich hätte es bis mitte dezember , vor Weihnachten zahlen sollen.

Soll ich es lieber erstmal bezahlen bis es geklärt ist?

Unter Vorbehalt?

Hatte jetzt wieder in der Verwaltung angerufen und sagte der Dame , das ich schon die 50 euro nicht hätte bezahlen müssen denn mit spül Rohren hat der Mieter nix zu tun. Die betätigt man nicht ständig wie zb einen lichtschalter.

Und außerdem meinte ich es wäre eine Reklamation, da es immer noch läuft!!!!!!!! (nach dem 2 ten mal ist es auch in Ordnung gebracht worden)

Die sagte daraufhin : " doch eigentlich !! schon das sind INSTALLATIONSGEGENSTÄNDE.

Hm... jaa

(Gehört ein spülrohr an der alten toilette dazu? )

Die Dame meinte sie kümmere sich drum im neuen Jahr

( die ganze Kommunikation war telefonisch.

Soll ich lieber was schriftliches in gange bringen ?

Muss ich besser schon mal bezahlen und wenn unter Vorbehalt ?

Sollte es bis Mitte Dezember überweisen an den Eigentümer.

Ich möchte keinen Stress.

Was kann ich da am besten schreiben dass sie es auch verstehen???

Hoffe es kann einer vernünftige tips geben. Danke im voraus

Was heißt Haftung? Ist doch ein Schaden am Haus, der den Eigentümer, genauer seinen Besitz betrifft.

Man kann weder den Mieter beschuldigen, noch ihn, wenn er Schuld hat, außen vor lassen. Wenn man Beweise hat, kann man gerichtlich vorgehen, sonst muss man wohl die Versicherung dafür bemühen.

MosqitoKiller  10.10.2013, 11:07

Welche Versicherung sollte dafür aufkommen? Die Gebäudeversicherung zahlt nur bei Feuer/Leitungswasser/Sturm, und ich gehe mal davon aus, dass der Täter keines der drei Dinge ist...

DerHans  10.10.2013, 13:20
@MosqitoKiller

In die Gebäudeversicherung kann man auch gegen Mehrprämie "Beschädigung durch unbefugte Dritte" vereinbaren. (Vandalismusschäden und Graffiti)

MosqitoKiller  10.10.2013, 21:50
@DerHans

Stimmt, ist aber äußerst selten so, gerade in WEGs...

Kann man es dem Mieter denn nachweisen? Sonst sollte die WEG dafür aufkommen, nicht nur ein Eigentümer.

ich verstehe es nicht ganz

gemeinschaftseigentum wurde beschädigt, Mieter wird als Täter vermutet

Mieter will nicht zahlen, weil er abstreitet, also soll Eigentümer haften?

so richtig?

nein, dann zahlt das die Gemeinschaft oder der Mieter direkt, nie der Eigentümer

wenn es dem Mieter nicht bewiesen wird ->Gemeinschaft, da gemeinschaftseigentum

wird es dem Mieter bewiesen->Mieter direkt aus unerlaubter Handlung, sachbeschädigung

hoermirzu  10.10.2013, 11:03

Versicherung vergessen.

0KelvinHipster  10.10.2013, 11:11
@hoermirzu

du haftest erst mal

deine Versicherung begleicht aufgrund deiner internen verträge den schaden für dich

aber wenn der geschädigte will, kann er von dir ganz direkt fordern

du bist der verursacher

du der Einfachheit halber, ich weiß, dass du nicht der Mieter bist

MosqitoKiller  10.10.2013, 21:51
@0KelvinHipster

Wie kommst Du darauf, dass der Fragesteller der Verursacher ist, ohne zu wissen, wer er in dem ganzen Fall überhaupt ist?