Muss ich als Mieter den Heizungsnotdienst bezahlen?

6 Antworten

In dem Fall schon. Wenn Du Eigentümer wärst, dann würdest Du doch auch erst einmal alles durch probieren, bevor man sich einen Techniker ins Haus holt. Daher wäre es Deine Pflicht gewesen zu schauen und nicht sofort den Vermieter zu informieren. Daher hat der Vermieter Recht, dass Du jetzt die Rechnung bezahlen muss. Vielleicht kannst Du das durch die Versicherung laufen lassen, ob die das akzeptieren keine Ahnung. Einfach mal probieren.

Nun sagt der Vermieter es war meine Schuld und somit muss ich die Rechnung bezahlen

Da kein Schaden vorlag, den der Vermieter zu verantworten hatte, darfst Du auch für die Kosten gerade stehen.

Allerdings würde ich lediglich einen "normalen" Handwerkerbesuch zahlen, denn ob ein Notdienst hier angebracht war, scheint zweifelhaft und das war die Entscheidung des Vermieters.

Keine Ahnung, wie das juristisch zu bewerten ist, aber ich würde die Kosten zwischen euch beiden Dusseln teilen wollen.

Wobei ich deine "Schuld" höher bewerten würde. Wenn ein Heizkörper nicht warm wird kontrolliert man natürlich zuerst ob das Ventil offen ist oder Luft drin ist. Dein Vermieter hätte aber auch daran denken müssen und hätte die Pumpe mit etwas Logik selbst ausschließen können.

Also wenn du 'ausversehen' das Thermostat runter drehst und dies nicht kontrollierst, bevor du dein Vermieter kontaktierst weil die Heizung vermeintlich kaputt ist, dann ist das natürlich deine Schuld, da das Einstellen des Thermostats zu deinen Aufgaben gehört, wenn du eine warme Wohnung willst.

Da der Fehler hier klar bei dir liegt, musst du auch die Rechnung bezahlen, weil der Vermieter nichts dafür kann und die Heizung ja funktioniert hat.

Wäre die Pumpe kaputt gewesen oder die Heizungsanlage komplett ausgefallen, müsste der Vermieter hier zahlen.

In dem Fall war es nun wirklich reine Dusseligkeit, das hätte Dir doch auffallen müssen. Jeder Mensch schaut erst mal, ist das Thermostat richtig eingestellt, ist die Heizung überhaupt aufgedreht?

In dem Fall muss ich dem Vermieter Recht geben - dafür ist er nicht zur Verantwortung zu ziehen. lg Lilo