Weihnachtsgeld nach TVÖD nach knapp 1 Jahr Elternzeit?!?!

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Beim TVöD ist § 20 Abs. 4 einschlägig. Die Elternzeit wird danach nur im Jahr der Geburt des Kindes berücksichtigt ( Abs. 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c). Eine Minderung der Elternzeit unterbleibt aber für die Zeit des Mutterschutzes, Nr. 1 Buchstabe b (d.h. in Deinem Fall bis 27.02.2009).
Ergebnis: Du müsstest für Januar und Februar 2009 eine anteilige Zuwendung 2009 erhalten, also 2/12.
Den TExt des TVöD für die Kommunen findest Du z.B. hier im Netz:
http://www.vka.de/site/1874044245269964/april_2008/materialien/tvoed/news-1.htm

ist beim TVÖD genauso wie beim BAT... Mich betrifft dies auch, deshalb habe ich vor zwei Tagen im TVÖD nachgelesen. Wir können uns also auf volles Weihnachtsgeld freuen ;-)

KW1980  22.11.2009, 17:57

achso... dein Kind ist ja im vorigen Jahr geboren, da bin ich mir doch nicht so sicher. Ich kann es nur genau sagen, wenn das Kind in 2009 geboren ist, aber das wusstest du sicherlich auch. Da musst du dich wohl überraschen lassen, ist ja nicht mehr lange ;-)

knuffelmaus354 
Fragesteller
 24.11.2009, 09:54

Das Weihnachtsgeld wird leider nur anteilig ausgezahlt! Habe zwischenzeitlich die Mitteilung der PS erhalten...!!! Trotzdem Danke!