bei Kündigung Rückzahlung des Weihnachtsgeldes?

5 Antworten

Im TVöD § 20 ist das geregelt. Wer am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Rückzahlung ist nicht mehr geregelt. Früher gab es das im BAT oder BMTG, das man mindestens bis 31.03. des Folgejahres beschäftigt sein musste. Also kannst Du auf jeden Fall im nächsten Jahr ohne Probleme wechseln.

Anspruchsvoraussetzung um die Weihnachtszuwendung zu erhalten ist nach § 20 TVöD, dass du am 01.12. des Jahres im Dienst bist. Selbst, wenn du am 02.12. kündigen würdest, würde dir die Zuwendung zustehen und du musst sie auch nicht zurück zahlen.

Jahressonderzahlungen werden häufig mit dem Vorbehalt ausgezahlt, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis vorliegt. Da musst du in die Auszahlungsverfügung schauen, wie die katholische Kirche es handhabt. Die soll ja nicht gerade der arbeitnehmerfreundlichste Arbeitgeber sein.

das 13.monatsgehalt oder weihnachtsgeld bleibt deines, es ist ein bonus vom letzten jahr

Keine Rückzahlungsklausel = keine Rückzahlung ... so simpel ist das. ;)

nemesis2oo9  17.11.2010, 23:40

sowas zahlt man nicht zurück, da wird auch keine klausel drin stehn in verträgen das sowas zurück geben musst. ist im arbeitsvertrag sowas geregelt das es bezahlt wird ende des jahres und du bist noch angestellt müssen die das sogar auszahlen, es sei denn es ist im vertrag geregelt das es keine auszahlungspflicht gibt.

bitmap  18.11.2010, 01:38
@nemesis2oo9

''sowas zahlt man nicht zurück''

  • Richtig, wenn keine Rückzahlung vereinbart ist. Aber es gibt durchaus - rechtlich einwandfreie - Vertragsregelungen, die sowas vorsehen (z.B. Rückzahlung bis 31.03. des Folgejahres, wenn der AN bis dahin kündigt)