Wird Weihnachtsgeld erst nach Abschluss der Probezeit gezahlt?

3 Antworten

Also grundsätzlich sind Zuschläge (Nacht und Feiertag), Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld usw.) gesetzlich NICHT geregelt.

Wenn dies allerdings im Betrieb eine übliche Vorgehensweise ist, handelt es sich im Zweifel um eine betriebliche Übung und gilt somit praktisch als fester Bestandteil innerhalb der Firma und kann vom Arbeitgeber nicht ohne weiteres einfach wieder eingestellt werden.

Leider kann man auf Deine Frage aber keine pauschale Antwort finden. Gibt es einen Betriebsrat, gibt es einen Tarifvertrag, wieviele Mitarbeiter hat der Betrieb, ist das Weihnachtsgeld vertraglich geregelt usw. Es gibt einfach zu viele Parameter.

Daraus ergibt sich für mich allerdings die Annahme, dass Dein Mann vermutlich einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld hätte, diesen allerdings aufgrund seiner Probezeit nicht einklagen oder vehement einfordern sollte. Dies ist leider die Zwickmühle, die bei einer Probezeit IMMER entsteht.

Gruß Berndt

Ich fürchte, das ist zulässig, da das Weihnachtsgeld neine Pflicht ist. Die Frage ist auch, selbst wenn das mit dieser Ausnahme nicht im Vertrag steht, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen. Es geht da sicherlich um ein paar hundert Euro, aber wenn dein Mann da jetzt wirklich gegen vorgeht, vielleicht sogar klagt, kann er sicher sein, am Ende der Probezeit wieder draußen zu sein, denn innerhalb der Probezeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen...

Er hat erst nach 6 Monaten beschäftigung in der Firma ein Recht auf Weihnachtsgeld ;)