Weihnachtsgeld ja oder nein? Einstellung am 1. September

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Hallo jonasjesus,

da sich Dein Arbeitsverhältnis nach dem TVöd richtet, gilt für das Weihnachtsgeld - offiziell Jahressonderzahlung genannt - § 20 TVöD. Fundstelle: http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/ TVöD-V anklicken (V steht für Verwaltung) Du hast Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn Du am 1.12. im Arbeitsverhältnis stehen wirst. Und zwar 4/12 der üblichen Zahlung, weil Du erst im September begonnen hast.

Alles Gute.

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung, man hat keinen Anspruch darauf.

Wenn es vertraglich vereinbart bzw. zugesagt ist, wird es in der Regel umgerechnet auf die Monate der Betriebszugehörigkeit, also Betrag : 12 x 4.

Kommt darauf an was vereinbart wurde ........ Bei uns werden im ersten Halbjahr keine Sondervergütungen bezahlt ....also Urlaubs bzw. Weihnachtsgeld

Hängt letzten Endes oft vom Chef ab... ;-)

So kriegen zB auch viele Auszubildende, deren Ausbildungsbeginn um den September rum ist schon Weihnachtsgeld.

Normalerweise muss man mindestens bereits 6 Monate gearbeitet haben, um Anspruch auf Weihnachtsgeld zu haben.

Es gibt aber auch Chefs, die nett sein sollen.