Was zählt das Amt mir bei eigener Wohnung und fsj?

4 Antworten

Ist von Stadt zu Stadt verschieden.Als Einzelperson darfst du 45 qm Wohnfläche haben.404 Euro bekommst du für den Lebensunterhalt wenn du kein Einkommen hast.Alles andere wird angerechnet 

Warum willst Du ausziehen, wenn Du es nicht finanzieren kannst? Warum sollte der Steuerzahler Deine Wohnung bezahlen?

Unter 25 zählt das Amt die Wohnung nur in Ausnahmefällen,  zum Beispiel bei häuslicher Gewalt.  Wenn Du also aus dem Grund ausziehen mußt,  weil ein friedliches Zusammenleben nicht möglich ist. Das sind aber alles Einzelfall Entscheidungen.  Alles über 100 Euro Einkommen wird am Alg 2 zu 70% abgerechnet.  Es gibt als 2 Rechner im Netz,  die einigermaßen genau ausrechnen,  was man zu erwarten hat.  Ich empfehle ebenfalls einen Termin beim Jobcenter,  die sagen dir wie es läuft. 

tzaaa 
Fragesteller
 06.04.2016, 16:10

Endlich jemand der helfen möchte !!!
Eigenerwohnraum wurde bewilligt meine Frage ist wie es gemacht wird, ob die Miete die sie zahlen an meinem Vermieter gehen oder ich selbst ? Und was übernommen wird welche Kosten

AntwortMarkus  06.04.2016, 16:14
@tzaaa

Im Normalfall wird ja der Mietvertrag zwischen dir und dem Vermieter abgeschlossen.  Also mußt du die Miete überweisen.  Bei Jugendlichen kann es aber durchaus sein,  dass das Amt direkt überweist,  weil man in deinem Alter schnell den Überblick verliert und dann das Geld ausgibt anstatt es für Miete zu nehmen.  Zu deinem eigenen Schutz wird dann direkt überwiesen.  Das liegt aber auch am Einzelfall und muss zwischen dir und dem Jobcenter geklärt werden.  Der Regelsatz neben Geld für Unterkunft und Heizung beläuft sich bei einer Einzelperson auf 401 Euro im Monat.  Davon muss dann alles andere noch bezahlt werden wie Kleidung,  Nahrung,  Strom Freizeit. 

Wenn du unter 25 und noch vor der Ausbildung bist: Nichts.
Da dürfen dann Mama und Papa zahlen.

Soweit ich weiß, besteht Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft durch den Träger des FSJ. Im Durchschnitt erhält man außerdem 150€ "Taschengeld".

Deine Eltern haben Anspruch auf dein Kindergeld, das kannst ja dann mit denen ausmachen, dass du das bekommst.