amt bezahlt miete, wenn zuwenig von amt ,kann ich die differenz zahlen?

6 Antworten

Wenn du noch nicht in einer eigenen Wohnung lebst, dann würdest du ganz sicher keine Zusicherung für die Kostenübernahme bekommen, es sei denn du könntest dem Jobcenter nachweisen das es in deiner Stadt für diese max.330 € keine Wohnungen gibt.

Selbst wenn du schon in einer Wohnung wohnen würdest und ein Umzug notwendig wäre, würdest du vom Jobcenter im Regelfall keine Zusicherung für den Umzug bekommen, wenn die neue KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete über der Angemessenheit liegen würde.

Du könntest dann zwar auch ohne diese Zusicherung umziehen, würdest dann aber von deinem Jobcenter ( wenn das dann noch zuständig wäre ) keine finanzielle Hilfe für Umzug, zinsloses Darlehen für die Kaution usw.bekommen.

Außerdem würdest du dann max.deine alte bisher bewilligte KDU - weiter bekommen, wenn die neue dann höher liegen würde.

Das Jobcenter hat die, aus seiner Sicht, angemessenen Wohnkosten ermittelt - wenn die Miete dann tatsächlich höher ist, als das Jobcenter übernimmt, muß man nicht unbedingt eine preiswertere Wohnung suchen --> man kann die Differenz auch aus dem Regelsatz zahlen...

Es sollte ggf. geprüft werden, ob das Jobcenter den korrekten Mietanteil ermittelt hat - ggf. könnte sich herausstellen, daß auch die 70 € trotzdem noch übernommen werden müssen, auch wenn sie über dem pauschalen Mietsatz liegt, den das Jobcenter zugrunde legt.

Es gibt Beratungsstellen, an die man sich zur Prüfung wenden kann (auf Widerspruchsfrist achten!!!)

Das heißt von vornherein NEIN.

Nein wird nicht akzeptiert..

patrickii 
Fragesteller
 12.06.2020, 15:25

toll....echt witz weil mit den 330 werd ich hier nix finden....naja ich frag noch mal telefonisch nach

wildpark7  12.06.2020, 15:32
@patrickii

Mach das -die werden dich fragen wie du mit 70€ weniger auskommen willst! Dann biste in Erklärungsnot..

Das Amt zahlt dem Gesetz nach angemessen. Ich glaube du verdienst zu wenig Geld!