Warum ist Mordversuch nicht strafbar?

12 Antworten

Wikipedia hilft:

"Ein Versuch des Mordes kann in zwei Varianten vorliegen:[12] Zum einen, wenn ein Täter mindestens dazu ansetzt, einen Menschen in der Form des Mordes zu töten und das Opfer jedoch überlebt (oder aus einem anderen Grunde die Vollendung unterbleibt z. B. das Opfer aus einem völlig unabhängigen Grunde stirbt). Zum anderen wenn (gemessen an der irrigen Vorstellung des Täters von der Wirklichkeit bei der vollendeten oder versuchten Tötung) nach dem Gesetz Mordmerkmale vorliegen würden (Unterfall des sogenannten umgekehrten Tatbestandsirrtums).

Da der Mord nach seiner Strafandrohung ein Verbrechen ist, ist der versuchte Mord strafbar. Nach der allgemeinen Regel des § 23 Abs. 2 StGB kann die Strafe für den versuchten Mord gemildert werden. Bei Anwendung dieser Milderung wird ein versuchter Mord mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren bestraft (§ 49 Abs. 1 Nummer 1 StGB). Ansonsten wird versuchter Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft.

Der Versuch des Mordes verjährt nach ganz herrschender Meinung ebenso wenig wie der vollendete Mord (vgl. § 78 Abs. 2 StGB).[13]"

http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Versuchter_Mord

die verfahren werden nur dann eingestellt wenn man nichts beweisen kann. aber versuchter mord ist natürlich strafbar.

Wie kommst du auf die Idee das das nicht strafbar ist? Klar wenn niemand zu Schaden kommt, dann ist es schwer das zu beweisen, und deshalb wird das Verfahren oft eingestellt bzw. stattdessen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt. EIn Mordversuch ist sehr wohl strafbar und wird fast genau so stark geahndet wie einedurchgeführter Mord.

Soweit ich informiert bin, gibt es eine Anklage wegen "versuchten Mordes". Inwieweit diese immer eingestellt wird, kann ich nicht beantworten, aber ich glaube es nicht. Denn wäre dies automatisch immer der Fall, dann gäbe es diese Anklagepunkte sicher nicht. Das Strafmaß wäre logischerweise geringer als bei Anklage und nach Verurteilung wegen "vollendeten Mordes". Grundlage dürfte unser Deutsches Recht sein.

Der versuchte Mord ist sehr wohl strafbar. Es werden empfindliche Freiheitsstrafen verhängt die auch auf lebenslang lauten können. Nur ist der Tötungsvorsatz oder das billigende in Kauf nehmen schwer nachzuweisen.