Wann verjährt es bzw. ist es überhaupt strafbar?

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Es wäre Urkundenfälschung und damit eine Straftat. Urkundenfälschung heißt nicht nur eine bereits exestierende abzuändern sonder eben auch eine eigene anzufertigen. Die Urkundenfälschung ist im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht. Demzufolge beträgt die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB ebenfalls 5 Jahre. Die Verjährung beginnt nach § 78a StGB, sobald die Tat beendet ist.

Was allerdings nicht verjährt, ist das Recht der Uni, beim Auffliegen dir sämtliche Abschlüsse abzuerkennen. Und such für den Arbeitgeber ist es ein fristloser Kündigungsgrund

RobertLiebling  27.07.2016, 09:55

für den Arbeitgeber ist es ein fristloser Kündigungsgrund

Als Arbeitgeber würde ich in einem solchen Fall den Arbeitsvertrag lieber anfechten (§ 119 (2) BGB) als kündigen. Der betroffene Arbeitnehmer hat gegen die Anfechtung weit weniger Handhabe als gegen eine Kündigung.

Kassiopeia000  27.07.2016, 16:07
@RobertLiebling

So genau kenn ich mich im Arbeitsrecht nicht aus. Wollte blos betonen, dass man mit sowas garantiert seinen Job verliert.

Strafrechtlich verjährt eine Urkundenfälschung nach 5 Jahren .

Also 5 Jahre nach dem Du das falsche Abi Zeugnis bei der Uni vorgelegt hast.

Ok Du kannst dann  nicht mehr bestraft werden, aber die Uni kann das Studiendiplom aberkennen ,ok ist eine Ermessensache ,wenn Du die Studienleistung selbst erbracht hast ,ob sie es bei einer Verwarnung beläst od aberkennt ,weil Du eigentlich die Voraussetzungen zum Studium nicht hattest ?

Du musst im Strafrecht Verfolgsungs- und Vollstreckungsverjährung unterscheiden.

Die Verfolgungsverjährung ist in § 78 StGB geregelt, der Beginn hierzu in § 78a.

Entscheidend für den Beginn der Verjährung ist immer der Taterfolg.

Natürlich ist es Urkundenfälschung, weil Du eine Urkunde herstellst, um zur Uni zugelassen zu werden.

Man kann Dir alle erreichten Abschlüsse aberkennen, die Du durch eine erschlichene Zulassung erreicht hast.

Natürlich Urkunden Fälschung! Du hast ein Dokument gefälscht! Dein Studium kann dir jederzeit ab erkannt werden,du hast dich unter falschen Tatsachen da beworben! Ich kann mir auch keine Urkunde schreiben ich bin Arzt und erwarten das nichts passiert!