Ab wann verjährt eine Falschaussage und ab wann kommt man ins Gefängnis?
Hallo bevor ich meine frage stelle schilder ich einmal kurz den Fall Personen werde ich mit x y nennen
X hat vor ca. 15 Jahren die Frührente beantragt (aufgrund einer Erkrankung) und diese wurde auch auch bewilligtt zuvor erst zeitlich begrenz und im Jahr 2000 dann unbegrenzt. Er musste damals eine eidesstattliche Erklärung ablegen im welchen Jahr die Diagnose gestellt wurde er gab damals an das er glaubt das dies 1999 war. Zu dieser Zeit und auch einige Jahre später hat er schwere Medikamente bekommen.
Seit einiger Zeit quält X der Gedanke das dass Datum welches er angegeben hat nicht korrekt war und er somit eine falsch Angabe gemacht. Jetzt hat er Angst das wenn da wirklich was dran sein sollte das man ihn verurteilen kann und er ins Gefängnis kommt.
Viele würden jetzt wahrscheinlich sagen s.. doch was auf das Datum bzw. ist doch egal das Datum war zur Bewilligung der Rente aber wichtig bzw. die Jahresangabe. Und er ist ein sehr ehrlicher Mensch.
Ich kenne mich mit dem Strafrecht nicht aus aber wäre dies nicht auch schon verjährt? Oder würde nur zu einer Geldstrafe führen?
Meine Frage nun kann er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden?
6 Antworten
Die RV wird von sich aus nichts mehr unternehmen. Sofern eine Überprüfung statt finden sollte, wird sie sich nur vom aktuellen Gesundheitszustand überzeugen. Daher wird niemals wieder jemand auf das Datum 1999/2000 von der RV aus zu sprechen kommen. Daher ist es m.E. nicht erforderlich hier irgendetwas zu unternehmen.
Hallo :)
Ich würde mir an der stelle von X einen Anwalt nehmen, den um Rat fragen & dann gegebenen falls selbst Anzeigen um einer Gefängnisstrafe zu entgehen.
LG
xDiiAMONDx3
Ja das versteh ich.
Ziemlich doof von dem Arzt.
Kann X den nicht die "Akten" mal anfordern?
Ein guter Anwalt wird nur im Interesse von X handeln.
Da klicken nicht direkt die Handschellen.. ich schätze das "schlimmste" was passieren kann ist eine aussage bei der kripo (die sind nicht immer ganz freundlich) zumindestens ist das meine Erfahrung.
Er ist ja bereit dafür gerade zu stehen.. deswegen schätze ich mal das ihm das keiner wirklich übel nehmen wird :)
Ich würde jetzt als erstes zum Anwalt maschieren! :)
Ich denke nach 15 Jahren interessiert es niemanden mehr xD
Sofort Selbstanzeige um einer Gefängnisstrafe zu entgehen.
Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht, interessiert das nicht, da beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahren.
Nein, bei Rückforderungen kann und darf die Rentenversicherung seeehr viel länger zurück gehen. Die 4 Jahr gelten nur für Forderungen an die RV!!
Ja er hat aber solche Angst das er selbst Angst hat zu einem zu gehen weil er denkt die würden ihn sofort einbuchten. der Arzt der Akteneinsicht hätte ist auch nicht sehr hilfreich sondern bestärkt meiner Meinung nach noch seine Ängste.
Wobei ich denke das niemand jemanden sofort wegsperrt er hat ja keinen umgebracht und es war auch keine Absicht wenn denn dann das Datum falsch ist. Und er sagt auch das wenn er etwas falsches gesagt hat dann steht er dafür gerade und zahlt auch nen Geldstrafe oder so .
Es ist halt einfach schon zulange her um manche Dinge noch nachzuvollziehen.