Ab wann verjährt eine Falschaussage und ab wann kommt man ins Gefängnis?

6 Antworten

Die RV wird von sich aus nichts mehr unternehmen. Sofern eine Überprüfung statt finden sollte, wird sie sich nur vom aktuellen Gesundheitszustand überzeugen. Daher wird niemals wieder jemand auf das Datum 1999/2000 von der RV aus zu sprechen kommen. Daher ist es m.E. nicht erforderlich hier irgendetwas zu unternehmen.

Hallo :)
Ich würde mir an der stelle von X einen Anwalt nehmen, den um Rat fragen & dann gegebenen falls selbst Anzeigen um einer Gefängnisstrafe zu entgehen.
LG
xDiiAMONDx3

mouse12 
Fragesteller
 13.10.2015, 15:16

Ja er hat aber solche Angst das er selbst Angst hat zu einem zu gehen weil er denkt die würden ihn sofort einbuchten. der Arzt der Akteneinsicht hätte ist auch nicht sehr hilfreich sondern bestärkt meiner Meinung nach noch seine Ängste.

Wobei ich denke das niemand jemanden sofort wegsperrt er hat ja keinen umgebracht und es war auch keine Absicht wenn denn dann das Datum falsch ist. Und er sagt auch das wenn er etwas falsches gesagt hat dann steht er dafür gerade und zahlt auch nen Geldstrafe oder so .

Es ist halt einfach schon zulange her um manche Dinge noch nachzuvollziehen.

xDiiAMONDx3  13.10.2015, 15:19
@mouse12

Ja das versteh ich.
Ziemlich doof von dem Arzt.
Kann X den nicht die "Akten" mal anfordern?
Ein guter Anwalt wird nur im Interesse von X handeln.
Da klicken nicht direkt die Handschellen.. ich schätze das "schlimmste" was passieren kann ist eine aussage bei der kripo (die sind nicht immer ganz freundlich) zumindestens ist das meine Erfahrung.
Er ist ja bereit dafür gerade zu stehen.. deswegen schätze ich mal das ihm das keiner wirklich übel nehmen wird :)
Ich würde jetzt als erstes zum Anwalt maschieren! :)

Ich denke nach 15 Jahren interessiert es niemanden mehr xD

Sofort Selbstanzeige um einer Gefängnisstrafe zu entgehen.

Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht, interessiert das nicht, da beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahren.

turnmami  14.10.2015, 20:50

Nein, bei Rückforderungen kann und darf die Rentenversicherung seeehr viel länger zurück gehen. Die 4 Jahr gelten nur für Forderungen an die RV!!