Wie lange ist die Verjährung für gefälschte Unterschrift auf einem Heiratsvertrag

8 Antworten

Ich würde erst mal einen Anwalt fragen. Nicht das es für dich andere Nachteile bescheren könnte. Er hat ja Schweigepflicht. Gehst du z.B. zur Polizei wird das bestimmt weiter verfolgt. Und nur ein Anwalt kann dir sagen, obs für dich gut wäre.

Der Vertrag ist von dir nicht unterschrieben worden, also ist er ungültig. Derjenige, der die Unterschrift gefälscht hat, ist möglicherweise strafrechtlich nicht mehr zu belangen, was ja auch zweitrangig ist. Hauptsache, du hast keinen Nachteil aus der Fälschung.

Ich denke mal (ohne Gewähr) 30 Jahre

XXungerechtXX  13.07.2014, 11:58

Für eine falsche Antwort ein DH....? Wo ist da der Sinn?

Mit einet gefälschten Urkunde gilt die Hochzeit überhaupt nicht.

Nach über 30 Jahren wirst du zwar nicht mehr bestraft. Trotzdem ist die Heirat ungültig.

XXungerechtXX  13.07.2014, 12:07

Irrtum, die Eheschließung ist gültig, denn HIER geht es lediglich um einen Ehevertrag!

Entweder lesen oder nicht antworten....

berbelle 
Fragesteller
 13.07.2014, 19:50

Aber es handelt sich nicht um eine Heiratsurkunde, sondern um einen HEIRATSVERTRAG

anders7777  15.07.2014, 09:23

Heiratsvertrag oder Ehevertrag?

Zunächst einmal hast du das ja erst "jetzt" festgestellt.

Du solltest zunächst zum Amtgericht gehen und eine Beratungshilfe beantragen. Alles Weitere regelt sich dann schon von alleine.

Messkreisfehler  13.07.2014, 12:03

Warum Beratungshilfe? Wo steht das sie einen Anspruch darauf hat?

anders7777  13.07.2014, 12:10

Für ein neutrales Gespräch und die Empfehlung doch völlig ausreichend.

Messkreisfehler  13.07.2014, 12:25
@anders7777

Für ein neutrales Gespräch reicht auch der Gang zur Polizei, schliesslich steht hier eine Straftat im Raum.

Beratungshilfe gibts bei zu niedrigem Einkommen (z.Bsp. Hartz 4 usw), davon ist hier aber nicht die Rede.

anders7777  13.07.2014, 13:27

Wo steht überhaupt etwas von Einkommen, Hartz IV, etc.?

Warum die Polizei, warum nicht die Staatsanwaltschaft?

Und warum ohne Rechstbeistand?