Wie lange ist die Verjährung für gefälschte Unterschrift auf einem Heiratsvertrag
Guten Tag, ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und habe mich in Singapore mit einem Franzosen1980 verheiratet. Ich habe nur heute erfahren, dass ein Heiratsvertrag aus- gestellt wurde, den ich aber nie vorher gesehen habe noch unterschrieben habe.
Ich habe eine Kopie des Heiratsvertrages angefordert, weil ich mich von meinem Ehemann trennen will, und leider feststellen müssen, dass meine Unterschrift immitiert wurde. Der Vertrag beforteilt natürlich meinen Mann.
Die Heirat wurde auf der deutschen Botschaft in 1981 registriert. Wie lange ist die Verjährung für gefälschte Unterschrift ? Vielen Dank im Voraus. Berbelle
8 Antworten
Ich würde erst mal einen Anwalt fragen. Nicht das es für dich andere Nachteile bescheren könnte. Er hat ja Schweigepflicht. Gehst du z.B. zur Polizei wird das bestimmt weiter verfolgt. Und nur ein Anwalt kann dir sagen, obs für dich gut wäre.
Der Vertrag ist von dir nicht unterschrieben worden, also ist er ungültig. Derjenige, der die Unterschrift gefälscht hat, ist möglicherweise strafrechtlich nicht mehr zu belangen, was ja auch zweitrangig ist. Hauptsache, du hast keinen Nachteil aus der Fälschung.
Ich denke mal (ohne Gewähr) 30 Jahre
Für eine falsche Antwort ein DH....? Wo ist da der Sinn?
Mit einet gefälschten Urkunde gilt die Hochzeit überhaupt nicht.
Nach über 30 Jahren wirst du zwar nicht mehr bestraft. Trotzdem ist die Heirat ungültig.
Irrtum, die Eheschließung ist gültig, denn HIER geht es lediglich um einen Ehevertrag!
Entweder lesen oder nicht antworten....
Aber es handelt sich nicht um eine Heiratsurkunde, sondern um einen HEIRATSVERTRAG
Heiratsvertrag oder Ehevertrag?
Zunächst einmal hast du das ja erst "jetzt" festgestellt.
Du solltest zunächst zum Amtgericht gehen und eine Beratungshilfe beantragen. Alles Weitere regelt sich dann schon von alleine.
Warum Beratungshilfe? Wo steht das sie einen Anspruch darauf hat?
Für ein neutrales Gespräch reicht auch der Gang zur Polizei, schliesslich steht hier eine Straftat im Raum.
Beratungshilfe gibts bei zu niedrigem Einkommen (z.Bsp. Hartz 4 usw), davon ist hier aber nicht die Rede.
Wo steht überhaupt etwas von Einkommen, Hartz IV, etc.?
Warum die Polizei, warum nicht die Staatsanwaltschaft?
Und warum ohne Rechstbeistand?
Für ein neutrales Gespräch und die Empfehlung doch völlig ausreichend.