Juristische Frage zum Film "Das perfekte Verbrechen": Siehe bitte Textfeld.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wäre dann aber kein Mord mehr...sondern (schwere) Körperverletzung mit Todesfolge.

marooned84 
Fragesteller
 14.02.2011, 12:43

Heißt: Das Opfer muss sofort sterben, damit es Mord ist? Ich meine: Wenn man ihm nachweisen kann, dass er sie töten wollte, dann verstehe ich das mit der Körperverletzung nicht.

Ist der Vorsatz nicht entscheidend?

Mich interessiert insbesondere der 1. Fall.

Unerwartet  14.02.2011, 12:48
@marooned84

Das Opfer muss nicht sofort sterben, sondern es muss geplant gewesen sein und dann sterben. Stirbt das Opfer aber im nachhinein an den Folgen, war der Täter nur indirekt Schuld. Dann ist es (meistens) kein Mord mehr. Allerdings ist dieser ganze Bereich mehrschichtig und kann von Richter zu Richter variieren.

marooned84 
Fragesteller
 14.02.2011, 17:09
@Unerwartet

Auf den Film bezogen, der realistisch ist, ist das eindeutig: Er wollte seine Frau töten! Wenn jemand einen anderen gezielt in den Kopf schießt, dann sollte klar sein, dass eine Tötungsabsicht vorliegt...

Fall 1: Gehen wir davon aus, dass er wegen VERSUCHTEN Mordes frei gesprochen wird, weil man ihm nichts nachweisen konnte, später aber Beweise auftauchen, die ihn überführen können. Im Film lässt er die Geräte abschalten, aber gehen wir davon aus, dass die Frau später definitiv und medizinisch erwiesen wegen des Kopfschusses gestorben ist. Kann der Jurist dann sagen: Neue Anklage wegen Mordes? Schließlich dürfte es doch relevant sein, ob die Frau sofort gestorben ist, eine Woche später oder drei Monate später. Oder?

Fall 2: Er wird wegen VERSUCHTEN Mordes angeklagt, da die Frau im Krankenhaus liegt. Was passiert, wenn die Frau während der Verhandlung erwiesenermaßen wegen des Kopfschusses stirbt? Muss die Anklage umgeschrieben werden? Ich meine: Von versuchten Mord kann dann nicht mehr gesprochen werden, weil die Frau tot ist.

WÜRDE MICH WIRKLICH INTERESSIEREN!!!!

Ich denke da ist die wesentliche Frage: Wollte er sie töten?

Wenn ja, dann sind wir bei Mord (oder Totschlag), in beiden Fällen.

Wenn er freigesprochen wurde, kann er ja immer noch verurteilt werden. Das ist ja keine doppel bestrafung.

Ändert sich der Tatvorwurf während der Verhandlung, wir eben das Verfahren geändert, bzw. eingestellt und ien neues eröffnet.

Wollte er die Frau nicht töten, dann ist es "nur" Körperverletzung mit Todesfolge, macht hier aber keinen unterschied.

Auch wenn ich nicht weiterhelfen kann, erinnert mich deine Frage an einen anderen Film (und eine andere Frage). Ich bin einmal unverschämt und stelle diese hier mit hinzu^^

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Der Täter wurde (zu unrecht) des Mordes beschuldigt und verurteilt! Nachdem er die Strafe abgesessen hat hat der sein angebliches Opfer aufgespürt und nun wirklich getötet.

Wäre das wirklich straffrei? Man kann ja schließlich nicht zweimal für den Mord an der selben Person verurteilt werden.....

Unerwartet  14.02.2011, 15:03

Wie sollte das gehen? Wenn er jemanden ermordet hat, kann er das nicht noch einmal tun.

marooned84 
Fragesteller
 14.02.2011, 17:01

Danke für die Antwort, aber diese hilft mir überhaupt nicht weiter. Im Übrigen sollte man den Film kennen.

marooned84 
Fragesteller
 14.02.2011, 17:13

Ach so: Diesen Fall kann ich beurteilen: Nein!!! Denn es ist von Bedeutung: Motiv. Wenn er beispielsweise dann aus Rache tötet, ist es Mord an niedrigen Beweggründen.

Das andere könnte Totschlag gewesen sein. Douple Jeopardy heißt das ganze glaube ich, aber es muss exakt der gkleiche Sachverhalt sein - meines Wissens. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, weil es mir um etwas anderes geht.

Aronphoenix  14.02.2011, 17:27

In dem Fall nicht, denn dann würde er wirklich 2 mal wegen der selben Tat verurteilt werden.

Bin wirklich sehr sehr überrascht, dass es zu dem Thema bislang keine einzige fundierte Antwort gibt. Jedenfalls habe ich keine gefunden. Wo sind die Strafrechtler hier?! Also, um den Nagel auf den Kopf zu treffen: Die Pointe der Filmhandlung ist hochkonzentrierter Schwachsinn (und zwar gleichgültig, ob nach anglo-amerikanischem Strafrecht oder nach deutschem). Ein rechtskräftiger Freispruch (oder Verurteilung) an ein und der selben SACHE (der Sachverhalt ist entscheidend - nicht die juristische Wertung) zieht unweigerlich einen Strafklageverbrauch nach sich. Der Fall kann nicht mehr neu verhandelt werden, und zwar auch dann nicht, wenn völlig neue Fakten oder Beweise im Nachhinein bekannt werden. Das deutsche Strafrecht lässt nur einen winzigen (theoretischen) Spielraum zu, unter welchen Bedingungen, der Fall (zuungunsten des rechtskräftig Freigesprochenen), neu aufgerollt werden kann. Der Hauptgrund (der aber in der Praxis so gut wie nie vorkommt) ist ein nachträgliches Geständnis des Freigesprochenen. Im anglo-amerikanischen Strafrecht gibt es diese Klausel nicht. Liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, so ist dieses (zuungunsten des Verurteilten) absolut unanfechtbar. Das heißt, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung (bei ein und dem selben Sachverhalt), eine lebenslange Immunität vor einer etwaigen nachträglichen Mordanklage (bei Auftauchen neuer Beweise) verschafft. Auch ein rechtskräftig Freigesprochener genießt grundsätzlich eine lebenslange Immunität vor weiterer Strafverfolgung (wegen ein und der selben Sache). Er dürfte nur kein öffentliches Geständnis abgeben, das ist die einzige Einschränkung (die es in den USA aber nicht gibt).

Offen bleibt allerdings die Frage, ob der Strafklageverbrauch auch eine etwaige Sicherungsverwahrung (die ja heute auch im Nachhinein möglich ist) miteinschließt. Da muss ich passen.