Vermietete Wohnung: Sind folgende nicht umlagefähige Kosten steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind Kosten, die du deinen Einkünften entgegen setzen kannst.

Die Rücklage ist auf ein Sonderkonto einzuzahlen und bildet zukünftiges Eigenkapital für größere Reparaturen.

Du kannst alle nicht umlagefähigen Kosten von der Steuer absetzen.

Die Instandhaltungsrücklage nicht, denn die bekommst du ja theoretisch zurück, wenn du die Wohnung verkaufst und sie nicht verwendet wurde. Das ist nur so eine Art Sparbuch.

Werden größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt, kannst du die entsprechenden Rechnungen dann in dem Jahr absetzen, in dem sie anfallen.

Von Experte Stefan1248 bestätigt

ja, aber die rücklage nicht, du kannst die instandhaltungen absetzen, aber die rücklage nicht dann doppelt