Vermieter schrieb:"Da wir eine schrift.Einverständniserklärung der Mieter benötigen."Antworten Sie nicht dann Zustimmung.Darf Vermieter den Mieter entmündigen?

11 Antworten

Bitte mehr und genauere Infos.

Vorab, in bestimmten Fällen einer Mieterhöhung müßte der Vermieter die Zustimmung gerichtlich einklagen.

Also nix Entmündigung.

In einem Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter den Mieter auffordern, der ME zuzustimmen. Versäumt er das, ist das MEV unwirksam.

Der Vermieter darf bei vorhandener Aufforderung gegebenenfalls die Zustimmung einklagen. Natürlich darf der Mieter voll oder teilweise dem MEV widersprechen. Als Zustimmung  gilt auch die Zahlung der erhöhten Miete.  Schweigen gilt generell nicht als Zustimmung.

bwhoch2  07.07.2015, 14:42

... und kann auch nicht automatisch vom Vermieter so ausgelegt werden. Damit kommt er nicht durch.

albatros  08.07.2015, 01:30
@bwhoch2

na logisch

IYWWM 
Fragesteller
 13.07.2015, 12:26

Hi, ich versuche meine Frage nun zu kommentieren. Ich hoffe, dass bei "mehr" "kommentieren" bei Albatros nicht verkehrt bin. ABER unter meiner Frage auf "mehr" steht leider kein "kommentieren".

Meine Frage gilt nicht der Mieterhöhung, sondern einer Zustimmung für die "blaue Tonne". Aber ich denk mal das wäre ein sub-Thema, worauf ich auf das Schreiben möchte und nicht auf auf den Grund dieser Aufforderung mein Hauptaugenmerk habe.

Sehr geehrter Herr XYZ,

wie uns mitgeteilt wurde, ist in ihrem Haus bislang keine blaue Tonne vorhanden. *ohhh wie Schade, stört mich nicht*

Da wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Mieter benötigen *ok?*, bitten wir Sie uns bis zum 10.08.2015 Bescheid zu geben *tja und wenn ich kein Bock drauf habe zu Antworten?*, ob Sie mit der Anmeldung einer blauen Tonne 120 l Tonne einverstanden sind oder nicht. *nö bin ich nicht, und ich will auf dieses Schreiben nicht zustimmen, also keine Einwilligung senden*

Sollten wir bis zum 10.08.2015 keine negative Antwort erhalten haben *hm? was denn jetzt?*, sehen wir dies als Ihre Zustimmung *oha!?* zur Anmeldung der Tonne. *ey was jetzt? erst brauchen die eine Zustimmung und dann wieder nicht*

Ja, das ist nun das mysteriöse Schreiben. Ich habe mich dort nun doch überredet ein negative-Antwort-Schreiben, denen in den Briefkasten zu stecken. Andere Mieter hatten auf das Thema gar kein Bock und haben stillschweigend zum Thema reagiert.

Naja, nun gibt es wohl ein Gesetz in Karlsruhe, wo die Tonne pflicht ist und keiner mehr los wird..., aber anderes Thema.

Ich stelle meine Frage nocheinmal, wie kann solch ein verwirrender paradoxe Brief überhaupt eine Gültigkeit besitzen?

- Mein Anlass, wieso ich gegen diese Tonne bin ist einfach. Ich nehme keine Pappe vom Einkauf mit nach Hause und ich habe so wenig Müll, dass ich einmal in der Woche maximal eine Tütte in einer der schwarz/gelben Tonne(n) werfe. Wozu dann noch evtl. mehr Miete zahlen für etwas, dass ich als nicht notwendig betrachten werde?

Viele liebe Grüße und danke für den Hinweis auf "kommentieren"! *g*

albatros  15.07.2015, 01:23
@IYWWM

Da lag ich ja ganz schön daneben, war allerdings bei der Frageformulierung unvermeidbar.

Die blaue Tonne ist zweckbestimmt und in Verantwortung des Vermieters vom Entsorger  anzufordern. Es entstehen dadurch keine Extrakosten. Der Vermieter ist dazu sogar im Rahmen der Abfallgesetzgebung verpflichtet und auch um dem gebotenen Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen.

Der V. benötigt hierzu keineswegs die Zustimmung seiner Mieter.

Wie er auf diese Idee kommt, ist mir schleierhaft, zumal sich die Müllkosten (Reduzierung des Restmülls) sogar verringern dürften.

Hi,

es kommt schon darauf an, worum es genau geht bei der Zustimmung!

So pauschal ist die Frage nicht zu beantworten.

Liebe/r Fragesteller/in

bitte achte doch in Zukunft darauf, DeineFrage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld  Weitere Details hinzufügen um zu erklären,worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Jetzt gehe bitte auf "Mehr" unter einer Antwort, dann auf kommentieren und beschreibe worum es genau geht.

Manche Sachen bedürfen der schriftlichen Zustimmung und bei anderen Dingen reicht es aus, wenn man nicht widerspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Johnnymcmuff

IYWWM 
Fragesteller
 13.07.2015, 12:28

Hi, ich versuche meine Frage nun zu kommentieren. (2tes Mal) Ich hoffe, dass bei "mehr" "kommentieren" bei Albatros (vorher) nicht verkehrt war. ABER unter meiner Frage auf "mehr" steht leider kein "kommentieren".

Meine Frage gilt nicht der Mieterhöhung, sondern einer Zustimmung für die "blaue Tonne". Aber ich denk mal das wäre ein sub-Thema, worauf ich auf das Schreiben möchte und nicht auf auf den Grund dieser Aufforderung mein Hauptaugenmerk habe.

Sehr geehrter Herr XYZ,

wie uns mitgeteilt wurde, ist in ihrem Haus bislang keine blaue Tonne vorhanden. *ohhh wie Schade, stört mich nicht*

Da wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Mieter benötigen *ok?*, bitten wir Sie uns bis zum 10.08.2015 Bescheid zu geben *tja und wenn ich kein Bock drauf habe zu Antworten?*, ob Sie mit der Anmeldung einer blauen Tonne 120 l Tonne einverstanden sind oder nicht. *nö bin ich nicht, und ich will auf dieses Schreiben nicht zustimmen, also keine Einwilligung senden*

Sollten wir bis zum 10.08.2015 keine negative Antwort erhalten haben *hm? was denn jetzt?*, sehen wir dies als Ihre Zustimmung *oha!?* zur Anmeldung der Tonne. *ey was jetzt? erst brauchen die eine Zustimmung und dann wieder nicht*

Ja, das ist nun das mysteriöse Schreiben. Ich habe mich dort nun doch überredet ein negative-Antwort-Schreiben, denen in den Briefkasten zu stecken. Andere Mieter hatten auf das Thema gar kein Bock und haben stillschweigend zum Thema reagiert.

Naja, nun gibt es wohl ein Gesetz in Karlsruhe, wo die Tonne pflicht ist und keiner mehr los wird..., aber anderes Thema.

Ich stelle meine Frage nocheinmal, wie kann solch ein verwirrender paradoxe Brief überhaupt eine Gültigkeit besitzen?

- Mein Anlass, wieso ich gegen diese Tonne bin ist einfach. Ich nehme keine Pappe vom Einkauf mit nach Hause und ich habe so wenig Müll, dass ich einmal in der Woche maximal eine Tütte in einer der schwarz/gelben Tonne(n) werfe. Wozu dann noch evtl. mehr Miete zahlen für etwas, dass ich als nicht notwendig betrachten werde?

Viele liebe Grüße und danke für den Hinweis auf "kommentieren"! *g*

Ich beantworte mir mal selbst die Frage, worauf ich noch keine Antwort weiß. Ich bin neu hier und darf sicherlich einen Anfängerfehler machen und hoffe dass ich eines besseren belehrt werden werde! ^^

Meine Kommentierung habe ich nun bei zwei netten Usern darunter geschrieben und hoffe, dass die irgendwie gekennzeichnet und richtig sind, damit weitere Interessierte Personen auch etwas damit anfangen können.

Ich bedanke mich vielmals bei den jenigen, die meinen Text gelesen haben und an denen, die mir geantwortet haben um mir und weiteren Usern helfen! :)

Nun habe ich einige gute bzw. interessante Antworten erhalten. Allerdings bin ich an dem Punkt angelangt, worauf ich nicht weiter weiß. Wie filtere ich nun zwischen gut und richtig und habe die genauste Antwort die mir widerspiegelt AHA dieses Recht hat der Mieter und kann einfach ohne nachgrübeln zu müssen so oder so agieren!?

Ich freue mich auf weitere Antworten und auf eure Kooperation!

Viele Grüße