Haben Mieter mitspracherecht einen Störenfried Mieter anzuzeigen beim Vermieter / Unterschriftaktion?

6 Antworten

Ich hoffe nicht, denn wir Vermieter sind doch keine Ordnungsbehörde, oder?

Störer können angezeigt werden auf jeder Polizeiwache, so jedenfalls hier bei uns, und dies hat ein jeder Gestörte selber vorzunehmen und nicht per Sammelaktion.

Es gibt rechtlich weder eine "Gemeinschaft aller Mieter", noch eine Mieterversammlung, noch irgendwie sonst ein Mitspracherecht.

Gibt es erhebliche Verstöße von Mitbewohnern gegen die Hausordnung, können diese aber von einem der Mieter aufgeschrieben, evtl. mit Bildern unterlegt und evtl. sogar mit Benennen von Zeugen dem Vermieter mitgeteilt werden. Wenn darauf dann auch noch alle Mieter unterschreiben, die ebenfalls Kenntnis von den Vorfällen haben, ist das bestimmt hilfreich.

Jedoch wird sich wohl kaum ein Vermieter darauf einlassen, ein "2Mieter-Tribunal" zu veranstalten, an dessen Ende dann die Verurteilung des Störers zum Auszug steht.

Der Vermieter hat aber nach Zugang des Schreibens die Vorwürfe zu prüfen und wird dazu sicher auch den angeblichen Störer befragen. Am Ende kann dann eine Abmahnung stehen, mit der auf alle "Delikte" aufmerksam gemacht wird und ihm mitgeteilt wird, dass im Wiederholungsfall die Kündigung erfolgen wird.

Sinnvollerweise wird er dem Mieter, der ihm die Vorgänge gemeldet hat auch mitteilen, was er unternommen hat.

Ändert sich nichts am Verhalten des Störers und oder der Vermieter mahnt weder ab noch kündigt er dem Störer, können die übrigen betroffenen Mieter die Miete mindern. Somit käme dann finanzieller Druck hinzu, der den Vermieter dann endgültig zum Handeln zwingen dürfte.

Straftaten werden der Polizei gemeldet, Ruhestörung dem Ordnungsamt und sonstige "Vergehen" dem Vermieter. 

Ihr könnt Ruhestörung/Lärmbelästigung dem Vermieter oder ab 22 Uhr der Polizei/dem Ordnungsamt melden.

Ebenso könnt Ihr anderes Fehlverhalten, z. B. falsches Parken auf dem Grundstück, sofern eine bestimmte Parkordnung vorgeschrieben ist, dem Vermiete melden.

Den Vermieter zwingen diesem Mieter zu kündigen könnt Ihr nicht. 

Ich dachte mir eine Mieterversammlung einzuberufen mit dem Vermieter

Lach

hatten wir hier auch in der WEG , wir  habe den Verwalter infomiert der hat sich den Mieter  mal zu brust genommen , da es ja auch um den Hausfrieden geht..  Dann war ruhe !  ansonsten geht das dann seinen ganz sprich Verwalter infomiert Vermieter der kündigt diese dann irgenwann.. früher oder später
 

Die haben sich alles mögliche rausgenommen auf fremden Parkpätzen die überhaupt nicht zu uns gehören geparkt da zu faul zum laufen (mehrfach von der nachbar WEG verwarnt , und jede nach halli galli gemacht  usw.

schleudermaxe  31.05.2016, 10:46

Da kann aber etwas nicht stimmen, denn wir Verwalter dürfen uns in mietvertragliche Angelegenheiten nicht einmischen, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns und auch meine Erlebnisse.