Wohnungskündigung durch Vermieter wegen Trennung der Mieter; ist das erlaubt?

7 Antworten

Der Vermieter hat mit zwei Personen einen Vertrag gemacht. Entsprechend müssen beide Unterzeichner entweder im Vertrag bleiben oder ihn kündigen. Einseitig bestimmen, dass nunmehr nur noch einer der Mieter sein soll, können die Mieter nicht.

Sprich mit dem Vermieter, ob er mit dir einen neuen Vertrag schließt. Oder bitte denjenigen, der auszieht, den Vertrag nicht zu kündigen. Dann kann er aber auch zu Mietzahlungen herangezogen werden.

questionmarcel 
Fragesteller
 05.02.2017, 16:44

Danke dir

Gerhart  05.02.2017, 18:18

Der 2. Teil deines Kommentars widerspricht dem 1. Teil. Ein Mieter allein kann eben nicht kündigen, und wenn er es dennoch versucht,  ist die Kündigung unwirksam.

Schuhu  05.02.2017, 18:22
@Gerhart

Ach, Gerhart, da ist doch kein Widerspruch.

Bevor derjenige, der ausziehen will, den, der bleiben will, auf Zustimmung zur Kündigung verklagt, ist es doch angebrachter, mit dem Vermieter zu sprechen: "Würdest du mit mir allein einen Vertrag machen, wenn Fridolin und ich den jetzigen kündigen?"

Der Vermieter müsste bei gegründeter Voraussetzung beiden Mietern der Mieterpartei kündigen. Eine Trennung oder Scheidung gehört nicht zu diesen Voraussetzungen. Daher wäre eine Kündigung schon unwirksam.

Vermutlich ist die Trennung bereits vollzogen und ein Mieter hat die Wohnung vermutlich verlassen, ist also ausgezogen. Das wirkt sich gegenüber dem Vermieter nicht aus, weil die Pflichten der Mieterpartei davon nicht betroffen sind. 

Will einer der Mieter aus dem Mietvertrag ausscheiden, so muss eine Regelung mit dem Vermieter verhandelt werden. Der Vermieter ist aber zu nichts verpflichtet, befindet sich also in einer starken Position.

Denkbar wäre die Auflösung des bestehenden Mietvertrages und Abschluss eines neuen Mietvertrages ohne Übergabe der Wohnung. Im inneren Verhältnis der beiden Mieter müssen Betriebskostennachzahlungen bzw. Erstattungen sowie Kautionsanteile geregelt werden, am besten schriftlich.

Geht der Vermieter auf dieses Angebot nicht ein, dann kann nur eine gemeinsame Kündigung der Wohnung infrage kommen. 

Solange der Vertrag mieterseitig nicht gemeinsam von Beiden gekündigt wurde, bleibt der Mietvertrag rechtswirksam bestehen. Einer allein kann nicht kündigen. Durch den Auszug eines Partners wird der Mietvertrag für ihn nicht unwirksam. Der Ausgezogene muss  nicht wohnen bleiben, ist weiter Mieter und  gesamtschuldnerisch für sämtliche Pflichten aus dem Mietvertrag  heranziehbar. Der Vermieter ist also bei dieser Konstellation nicht berechtigt, dem verbleibenden Mieter deshalb zu kündigen.

 

Wenn man zusammen einen Mietvertrag unterschrieben hat und man sich dann trennt, hat der Vermieter das Recht dem Mieter zu kündigen?

Nein.

Wenn ja, auf was für einer Grundlage?

Keiner, sofern die vertraglichen Pflichten weiterhin erfüllt werden.

Ausnahme, Mieter und Vermieter wohnen im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat.

Dann hat der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht.

Heißt er kann dem Mieter ohne wichtigen Grund kündigen.

Kündigungsfrist dann aber 3 Monate länger als sonst.

Wenn man zusammen einen Mietvertrag unterschrieben hat und man sich dann trennt, hat der Vermieter das Recht dem Mieter zu kündigen? Wenn ja, auf was für einer Grundlage?

Für den Vermieter gibt es keine rechtliche Grundlage zur Kündigung.

Für Dich/Euch bedeutet die Trennung, dass trotz Auszug einer Person die gesamtschuldnerische Haftung bleibt und vor Allem:

Wenn Du irgendwann auch ausziehen willst, muss Dein Ex die Kündigung auch unterschreiben.