Vermieter erstattet Kaution nicht - Anwaltskosten in Rechnung stellen?
Liebe Foristen,
im Bekanntenkreis ist ein Paar aus Ihrer Wohnung ausgezogen, der Vermieter hat aber trotz mehrfacher Aufforderung (E-Mail, Einschreiben) die Kaution (>2500€) nicht zurückbezahlt.
Es sind mittlerweile >9 Monate vergangen. Die letzte Nebenkostenrechnung (65€) ist bereits eingegangen und soll mit dem Kautionsbetrag verrechnet werden.
Zwei Fragen habe ich jetzt:
Die beiden überlegen einen Anwalt einzuschalten. Darf man eventuelle Anwaltskosten auf den ausstehend Betrag aufschlagen?
Um etwas Druck zu machen überlegen die beiden eine Mahngebühr zu fordern, nachdem eine Frist gestellt wurde. Ist sowas zulässig?
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!
6 Antworten
... wie kann eine Foderung mit einer Sicherheit verrechnet werden, wenn es keine Absprache gibt?
Für mich kann da etwas nicht stimmen.
Zudem, hier bei uns haben wir nach spätestens 3 Monaten ab Schlüsselrückgabe abzurechnen, so die Gerichte.
Und wenn gerichtliche Hilfe oder ein Jurist nötig ist, wuppt der Vermieter auch diese Kosten.
... vielleicht bei Deinen Gerichten, hier urteilen AG und LG eben 3 Monate.
Die Anwaltkosten müssen sie selber tragen. Und das wissen die Vermieter auch. Denn eine Klage zahlt sich dann meist nicht aus. Einfach immer lästig sein, vielleicht wird der Vermieter weich.
Die Anwaltkosten müssen sie selber tragen
Nanu? Wo hast du denn diese Weisheit her?
Zunächst sollte schriftlich per Einwurfeinschreiben mit Terminstellung (zwei Wochen, exakt terminieren) der Vermieter aufgefordert werden die Kaution zurück zu zahlen. Dabei ankündigen, dass bei Verzug Rechtsmittel eingelegt werden.
Da wäre zunächst die Beantragung eines Mahnbescheides beim Amtsgericht. Bleibt der ohne Erfolg, käme eine Klage in Frage. Selbstverständlich würde das Gericht dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites auferlegen.
Unter Verzugsschäden fallen selbstverständlich die Rechtsverfolgungskosten.
Was als Mahngebühr zulässig ist, wurde mE gesetzlich nicht geregelt. Deshalb divergieren auch die Forderungen zahlreicher Inkasso Büros erheblich. Jedenfalls können Verzugszinsen verlangt werden.
Warum wurde noch kein Mahnbescheid beantragt?
Moin,
statt n Anwalt zu beauftragen, sollten sie einfach n Mahnbescheid beantragen. Ist günstiger, geht möglicherweise schneller und ist relativ einfach selbst zu handhaben.
Die Prüfungsfrist beträgt bis zu 6 Monate ..