Rückzahlung der Kaution und Abzug der Anwaltskosten (Vermieter )an der Kaution?
Hallo ! Mein Vermieter hat seid 6 Monaten keine Kaution überwiesen. Und ich habe keine nebenkostenabrechnung erhalten , ! Mietprotokoll war alles in Ordnung keine Mängel. nun habe ich ihn kontaktiert und er meinte er müsste seine Anwaltskosten abziehen von der Kaution da würde nicht mehr viel übrig bleiben. Ich hatte ihm wegen eines anderen Vorfalls ein Brief von meinem Anwalt geschickt. ! Darf er denn das einfach ??
1 Antwort
Kosten die nichts mit dem Mietverhältnis direkt, wie z. B. Anwaltskosten, zu tun haben darf der Vermieter nicht mit der Kaution verrechnen.
Forder den Vermieter nachweisbar auf die Kaution unverzüglich zu erstatten.
Kommt er dem nicht nach, erlass einen Mahnbescheid.