Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. Das Beklagte als Gesamtschuldner?


18.05.2020, 20:31

Edit: Gute Nachricht! Zum Glück hat das Landgericht beurteilt, das die Gegenpartei die Gesamtkosten des Beschwerdeverfahrens tragen muss :)

Also vielen Dank für euren Rat!

Aber das Amtgericht scheint bei einem neuen Beschluss den Urteil von Landgericht ignorieren zu wollen. Liest es hier.

5 Antworten

Moin,

zunächst mal, geh ich davon aus, dass der Rechtsstreit bei Gericht sich nicht um die Kaution drehte, sondern um etwas anderes (bspw Mängel oder Zahlungsverzug oÄ). Wenn das der Fall ist, dann entscheidet das Gericht eben auch nur über diesen Sachverhalt. Dass die Kaution noch nicht ausgezahlt hat, spielt dabei keine Rolle. Das Gericht urteilt nicht über das ganze Mietverhältnis, sondern nur über den Bereich, über den geklagt wurde.

dass das Gericht die Klage nunmehr für erledigt erklärt, bzw gehe ich davon aus, dass das Gericht einen Beschluss dahingehend erlassen hat, wird daran liegen, dass der Vermieter diesen Antrag gestellt hat. Hierfür ist die Zustimmung des Beklagten nicht immer notwendig. Insbesondere kann es sein, dass sich bei der Post einige Dinge überschneiden und du dementsprechend zunächst den Beschluss der Erledigung bekommst, die Erklärung des Klägers aber noch auf dem Weg zu dir ist. Ist nicht ideal, kann aber mal passieren.

hier geht also alles mit rechten Dingen zu. Wenn du deine Kaution wieder haben willst, schreibst du deinem Vermieter nach Ablauf eines halben Jahres dies. Solang kann er diese nämlich zur Begleichung der Betriebskosten einbehalten.

Lindhorstweg 
Fragesteller
 22.01.2020, 14:16

Vielen Dank für deine Beratung.

Ich wollte in der Frage klarstellen dass meines Erachtens die Erledigung nicht beiderseitig Erklärt würde.

Das hat das Gericht auch nicht behauptet. Laut dem 2. Versäumnisurteil: Der Einspruch der Beklagten ... wird mit der Maßgabe verworfen dass der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird.

Nun die Frage ist: Warum wurde ich als Gesamtschuldner erklärt

Das Einzige dass auf dem Kostenfestsetzungsbeschluss steht ist: Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.

Du und deine Ehefrau sind Mieter als Mieterpartei. Ihr wurdet als Mieterpartei verklagt von eurem Vermieter vermutlich auf Räumung und Herausgabe der Mietsache, nachdem ihr nach Kündigung nicht aus der Mietwohnung ausgezogen seid.

Die Klage war zum Zeitpunkt ihrer Erhebung berechtigt, denn das Gericht hat die Klage angenommen. Es wurde ein Versäumnisurteil gefällt? Das würde bedeuten, du, deine Frau und euer Rechtsanwalt haben den Verhandlungstermin versäumt. Oder gab es ein schriftliches Verfahren?

Wenn du vor einem Urteil selbst gekündigt hast und ausgezogen bist, war der Klagegrund in der Hauptsache erledigt. Es passt hier nicht zusammen >Versäumnisurteil und Erledigungserklärung< und schon gar nicht ein "Einspruch" gegen das Versäumnisurteil. Wolltest du eine Revision vor dem Landgericht erreichen?

Aus diesen Gründen halte ich den Kostenfestsetzungsbeschlus für opportun oder du gibst noch mehr Hinweise, die zielführend in dieser Sache sind.

Gerhart  23.01.2020, 12:45

Ich will noch einmal auf deinen Kommentar nach der Fragestellung eingehen:

"Das Beklagte (Mieter) lehnt ab und verteidigt sich"

Der Beklagte kann die Klage nicht ablehnen wenn das Gericht die Klage zugelassen hat. Der Beklagte kann sich aber verteidigen und im Schriftsatzwechsel der vorinstanzlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger seine Argumente gegen die Klage darstellen.

Vermutlich hast du du die Kündigung des Vermieters nicht akzeptiert, weil die Kündigungsgründe unzutreffend oder nicht ausreichend für eine Kündigung waren. Nun sollte in der Hauptverhandlung diese nach deiner Meinung unwirksame Kündigung entweder revidiert oder bestätigt werden. Nenne doch bitte die Gründe der Kündigung.

Der Kläger kann eine sog. einseitige Erledigungserklärung abgeben, die als Klageänderung statthaft ist, wenn das Gericht sie für sachdienlich erachtet. Der Zustimmung des Beklagten bedarf es nicht zwingend.

Lindhorstweg 
Fragesteller
 22.01.2020, 14:17

Vielen Dank für deine Beratung.

Nun die Frage ist: Warum wurde ich als Gesamtschuldner erklärt?

Hat das Gericht oder der Vermieter die Sache als erledigt erklärt?

pool56  22.01.2020, 12:08
Der Gericht erklärt die Hauptsache für erledigt

Ich kann's dir leider nicht vorlesen.☹️

nanfxD  22.01.2020, 12:13
@pool56

Sicher das es nicht einen Antrag der Klägerseite gab dem du nicht Widersprochen hast?

EphraimUlk  22.01.2020, 12:30
@pool56

Die Frage ist schon berechtigt. Der FS ist hier offensichtlich sowohl grammatisch überfordert, als auch vom Inhalt. Das Gericht erklärt einen Sachverhalt nur dann via Beschluss für erledigt, wenn vorher ein entsprechender Antrag des Klägers vorlag.

nanfxD  22.01.2020, 12:38
@EphraimUlk

Ja das hab ich mir auch gedacht, ich glaube hier sind nur die Kosten auferlegt worden 🤷‍♂️

pool56  22.01.2020, 13:42
@EphraimUlk

Alles richtig, was du 'sagst'. Dann geh doch auch einfach LOGISCH davon aus, dass ein solcher Erledigung-ATRAG der Erledigungs-Erklärung des Gerichts in der Hauptsache vorgelegen haben MUSS. Und in soweit hat auch dieser FS das begriffen!

Die NACHFRAGE von nanfxD ist also wie ich Eingangs vermittelte OBSOLET und WIDERSPRICHT sich auch noch inhaltlich, da erst der VM dran ist UND danach das Gericht ! Da gibt es GAR KEIN entweder oder !

pool56  22.01.2020, 13:50
@pool56
Alles richtig...

Bis auf deinen 1. Satz.

Lindhorstweg 
Fragesteller
 22.01.2020, 14:14

Vielen Dank für eure Beratung.

Ich kann keinen Antrag von Kläger in meinem Unterlagen finden.

Das Gericht hat auch nicht erwähnt dass es einen Antrag gibt.

Ich würde als Gesamtschuldner für beide Gerichtskosten und Anwaltskosten erklärt. Aber warum?

Das Einzige dass auf dem Kostenfestsetzungsbeschluss steht ist: Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.

nanfxD  22.01.2020, 14:16
@Lindhorstweg

Aber man kann doch garnicht alleine Gesamtschuldner sein, gibt es noch einen weiteren Mieter?

Lindhorstweg 
Fragesteller
 22.01.2020, 14:28
@nanfxD

Also der Vermieter ist der Kläger und die Beklagten sind ich als Mieter und meine Ehefrau.

Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, so der Versäumnisurteil.

nanfxD  22.01.2020, 14:32
@Lindhorstweg

ah ok verstehe, naja das Gericht geht wohl davon aus, dass ihr verloren hättet und deswegen sollt ihr die Kosten zahlen.

Lindhorstweg 
Fragesteller
 22.01.2020, 14:52
@nanfxD

Jetzt bist du auf den Punkt gekommen:

Das Gericht hat keine Partei als Sieger oder Verlierer erklärt, es hat sogar meine Einspruch nicht beurteilt:

Der Einspruch der Beklagten ... wird mit der Maßgabe verworfen dass der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird, so der 2. Versäumnisurteil.

Deshalb er kann nicht einfach davon ausgehen dass ich verloren hätte, und es hat es auch nicht erwähnt.

Deshalb meine Frage: Warum wurde ich als Gesamtschuldner erklärt?

nanfxD  22.01.2020, 15:34
@Lindhorstweg

Warte mal es ist ein Versäumnisurteil ergangen ? Warst du nicht bei Gericht ?

pool56  22.01.2020, 15:34
@Lindhorstweg

Vermutlich, weil die Ursache für die Klagenotwendigkeit DEIN Zahlungsrückstand oder andere Verfehlungen war/en.

Bei einer Vermieterklage geht es meistens ja um eine Kündigung. Diese hat sich jetzt durch deinen "freiwilligen"Auszug erledigt. Trotzdem sind ja bisher Kosten angefallen. Dazu bist du dann verurteilt worden, diese zu begleichen.

Lindhorstweg 
Fragesteller
 22.01.2020, 14:15

Vielen Dank für deine Beratung.

Ich habe ja den Mietvertrag ordentlich gekündigt, ausdrücklich wegen Arbeitswechsel, hatte nichts mit der Klage zu tun.

Ich habe dem Gericht erklärt dass die Begründung des Klägers für eine Kündigung nicht reicht.

Nun die Frage ist: Warum wurde ich als Gesamtschuldner erklärt?

Das Einzige dass auf dem Kostenfestsetzungsbeschluss steht ist: Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.

DerHans  22.01.2020, 14:17
@Lindhorstweg

Du warst der Beklagte. Und du hast eben diesen ganzen Prozess verursacht. So sieht das Gericht das jedenfalls

Lindhorstweg 
Fragesteller
 22.01.2020, 14:36
@DerHans

Beursacht? Aber man kann auch sagen (und ich habe es beim Gericht behauptet) dass der Vermieter hat den ganzen Prozess beursacht, weil er ohne ausreichende Begründung eine Klage erhoben hat.

Eigentlich da das Gericht keine Partei als Sieger oder Verlierer erklärt, er ist nicht in der Lage eine von beiden als "Ursache" zu betrachten. Deshalb meine Frage: Warum wurde ich als Gesamtschuldner erklärt?

DerHans  22.01.2020, 14:38
@Lindhorstweg

Diese Frage kannst du nur an das zuständige Gericht stellen.

Lindhorstweg 
Fragesteller
 22.01.2020, 14:58
@DerHans

Da hast du das Recht. Aber kannst du bitte mir relevante Gesetz-Paragraphen nennen, auf denen ich meinen Einspruch basieren kann?