Umsatzsteuer bei Honorartätigkeit?

2 Antworten

Wenn dein Gesamtumsatz maximal 17.500 € auf das Jahr hochgerechnet, beträgt, bist du umsatzsteuerrechtlicher Kleinunternehmer. Damit weist du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, kannst dafür aber auch für Waren/ Dienstleistungen, die du für dein Unternehmen beziehst, keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Die Grenze von 150 € für Kleinbetragsrechnungen hat damit nichts zu tun.

Davon unabhängig ist der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit in der Einkommensteuer steuerpflichtig. 

> dass ich für diese Leistungen keine Umsatzsteuer aufführen muss

In Deinem Fall eher: keine USt ausweisen darfst. Wer USt ausweist, muss diese auch ans Finanzamt abführen.

Die Voraussetzungen dafür, dass Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen darfst, hat Steuerbaer schon genannt. Ob das für Dich sinnvoll ist, hängt auch davon ab, wieviel Betriebsausgaben Du hast, und ob Deine Auftraggeber ausschließlich Unternehmer sind.