Aufgabe mit Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast?

3 Antworten

... löschen geht ja nicht....

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist grundsätzlich am 10. des Folgemonats fällig. D.h. die Voranmeldung für April ist am 10. Mai fällig (das Instrument "Dauerfristverlängerung" lasse ich einmal unberücksichtigt). Wenn der 10. ein Sam- oder Sonntag ist verschiebt sich die Abgabe auf den folgenden Werktag. 10.5. war Mittwoch. Bei einer Dauerfristverlängerung wäre der 10.6. maßgebend. Da der ein Samstag war, wäre der 12.6. der Fälligkeitstag.

Zahllast 1.500 abzgl. Vorsteuer 800 = 700 zu zahlen.

Für das 4. Quartal 2017 ist der Fälligkeitstag der 10. Januar 2018 (mit Dauerfristverlängerung der 12.2.2018 (10.2. ist wieder Samstag)).

Ich hoffe das hat dir geholfen.

Gruß Ana

Der 15. ist nicht richtig! Die Abgabe ist in § 18 Umsatzsteuergesetz geregelt.

AnaHauser  12.11.2017, 10:53

Die Antwort ist nicht zielführend. Was soll mona daraus lernen? Hilfe zur Selbsthilfe?

Helefant  12.11.2017, 11:13
@AnaHauser

Natürlich. Den § 18 sollte man auf alle Fälle kennen wenn man sich mit sowas beschäftigt.

AnaHauser  12.11.2017, 16:35
@Helefant

§ 18 UStG hat 3001 Wörter und ca. 18.000 Zeichen (ohne Leerzeichen). Kennen und können ist nicht so einfach.

Helefant  12.11.2017, 18:00
@AnaHauser

Man muss ja nicht alle davon lesen, es reicht wenn man einfach mal reinguckt!