Umsatzsteuer bei Gebrauchtwaren - eine Beispielrechnung?

3 Antworten

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Hat der Händler die Ware von einem Privatmann erworben, bezieht sich die anfallende Umsatzsteuer nur auf die Händlerspanne (Differenzbesteuerung nach § 25 a Umsatzsteuergesetz)

Das heisst es fallen nur auf die 500,00 EUR Differenzbetrag die Steuern an. Gleich 95,00 EUR

RobinHood62  30.06.2010, 22:01

PS: Die Lieferung ins Ausland wird unterschiedlich je nach Land besteuert. Entweder der Verkäufer trägt die landesübliche Umsatzsteuer oder sie gehen auch teilweise auf den Käufer über. Da solltest Du dich am besten mit deinem Steuerberater unterhalten.

battaglin77 
Fragesteller
 30.06.2010, 22:03

Danke für die schnelle Antwort! D.h. um von der Umsatzsteuer befreit zu werden dürfte die Differenz im 1. Jahr nicht 17500 überschreiten?

RobinHood62  01.07.2010, 05:45
@battaglin77

Nein, wie das Wort schon sagt " der Umsatz" darf nicht mehr als 17.500 EUR im Jahr überschreiten.

Der Differenzbetrag ist ja der Gewinn aus dem Verkauf der Waren.

Erfolgt der Einkauf von einem Händler dann wird die Ware voll versteuert. Der Differenzbetrag ergibt sich nur bei Privatkauf.

RobinHood62  01.07.2010, 05:51
@RobinHood62

PS: Sollte der Händler die gebrauchte Ware auch nach §25 verkaufen kommt hier wieder nur der Differenzbetrag zum tragen.

battaglin77 
Fragesteller
 01.07.2010, 17:47
@RobinHood62

Hm.. mir ist immer noch nicht klar, was Sie genau meinen - ihre letzten beiden Antworten widersprechen sich. Ich kaufe und verkaufe gebraucht. Ist es also richtig, dass die Händlerspanne versteuert wird, also die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf aber man trotzdem im ersten Jahr max. 17500 Umsatz (also nicht die Händlerspanne) machen darf, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden - das ist irgendwie unlogisch...

RobinHood62  01.07.2010, 21:18
@battaglin77

Wichtiger Faktor ist ob in der gebrauchten Ware im Einkauf, mit Umsatzsteuer belegt ist oder nicht. Auch ein Händler kann gebrauchte Ware mit oder ohne Mehrwertsteuer weiter verkaufen. Dieses hängt vom Einkauf ab.

Beispiel: Händler A. kauft von Privatmensch. In dem Ankaufspreis ist keine Umsatzsteuer im Preis enthalten. Händler A. verkauft diese Ware an Händler B. ohne Umsatzsteuer nach § 25. Händler B. verkauft diese Ware dann auch wieder an Privat auch ohne Umsatzsteuer.

Hier nochmal ein Link:

http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/100-kleinunternehmer/215-kleinunternehmerregelung-gem-s-19-ustg.html

Beispiel 2: Händler A. kauft von Händler B. gebrauchte Ware. In dem Ankaufspreis ist die Umsatzsteuer enthalten. Händler B. verkauft an Privatmensch und berechnet dann auch Umsatzsteuer.

Dann gibt es noch die Kleinunternehmerregelung §19. Das heisst sollte der Jahresumsatz nicht 17.500 EUR übersteigen, erhebt dieser auch keine Umsatzsteuer. Darf dann aber auch nicht andere Umsatzsteuer geltend machen.

RobinHood62  01.07.2010, 21:22
@RobinHood62

Sorry der Link sollte eigentlich ganz unten stehen

Hallo battaglin77 und RobinHood62,

es gibt ganz klare Regelungen im Umsatzsteuerrecht, dass auf die neuen wie auch auf die gebrauchten Waren die Umsatzsteuer dazu addiert werden muss. Es gibt drei Ausnahmen, wo keine Umsatzsteuer dazu gerechnet werden muss: 1. Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG = wenn der Jahresumsatz (nicht Gewinn) unter 17.500 € ist, 2. wenn ein EU (Europäische Union) - Unternehmen und Sie als deutscher Unternehmer eine Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer haben (Antrag beim Finanzamt Saarlouis), 3. wenn das ausländische Unternehmen aus einem Drittland komomt, d. h. nicht aus Deutschland und nicht aus der EU. Bei allen anderen Waren muss die Umsatzsteuer dazu gerechnet werden.

battaglin77 
Fragesteller
 01.07.2010, 17:43

Hallo JakobLinnemann, leider kann ich mit Ihrer Antwort nicht viel anfangen. Was meinen Sie mit "die Umsatzsteuer muss dazu addiert werden" - addiert zu was? Meine Frage war ob ich die 19% von dem Umsatz zahle oder von dem Differenzbetrag (VP-KP). Danke und viele Grüße.

RobinHood62  01.07.2010, 21:40

@ JakobLindemann

Sie haben noch den § 25 in Ihrer Aufstellung vergessen. Sollte Battaglin77 seine Ware von einer Privatperson beziehen oder auch Händler der diese Ware nach § 25 eingekauft hat, wird keine Umsatzsteuer fällig.

Hallo battaglin77, mit 19 % dazu addieren kann ich am besten an einem Beispiel erklären. Sie stellen einen Kunden 100 € (netto) in Rechnung. Wenn Sie optieren, d. h. umsatzsteuerpflichtig sind, addieren zu dem Nettobetrag 19 % dazu. Das bedeutet: 100 € + 19 € = 119 € Brutto-Rechnungsbetrag.